Begriff

Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Altersentlastungsbetrag. Beim Arbeitnehmer berechnet er sich nach einem bestimmten Prozentsatz vom Arbeitslohn (im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zuzüglich der Summe der anderen begünstigten positiven Einkünfte). Der Prozentsatz ist abhängig vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Zusätzlich ist der Altersentlastungsbetrag auf einen Höchstbetrag begrenzt. Nicht begünstigt sind Versorgungsbezüge, Leibrenten und bestimmte sonstige Einkünfte. Der Altersentlastungsbetrag wird nicht automatisch berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Der Altersentlastungsbetrag ist in § 24a EStG gesetzlich geregelt. Ergänzende Bestimmungen finden sich in R 24a EStR sowie für das Lohnsteuerabzugsverfahren in R 39b.4 LStR.

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