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Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes / 1.5 Die Reform der Zusatzversorgung

Walter Dietsch
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[1] Christian Fieberg, Neue Betriebsrente im öffentlichen Dienst, Betriebliche Altersversorgung 2002 S. 230 ff.; Annette Stephan, Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst, ZTR 2002 S. 49 ff., S. 150 ff; Hagen Hügelschäffer, Die neue Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, Betriebliche Altersversorgung 2002 S. 237.

1.5.1 Das frühere Gesamtversorgungssystem

Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden System der Zusatzversorgung wurde die zusätzliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Rahmen einer an der Beamtenversorgung orientierten Gesamtversorgung gewährleistet. Diese Gesamtversorgung wurde auf der Grundlage einer gesamtversorgungsfähigen Zeit (bei Beamten: ruhegehaltfähige Zeit) und eines gesamtversorgungsfähigen Entgelts (bei Beamten: ruhegehaltfähige Bezüge) ermittelt. Auf die Gesamtversorgung wurde die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet; der Differenzbetrag war die Versorgungsrente.

1.5.2 Ausgangslage vor der Reform der Zusatzversorgung

Wie alle großen Alterssicherungssysteme hatte auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erhebliche Finanzierungsprobleme. So blieb die Anzahl der Beitragszahler nahezu gleich oder war bei einigen Zusatzversorgungseinrichtungen sogar stark rückläufig. Auf der anderen Seite war ein kontinuierlicher Anstieg des Rentnerbestands zu verzeichnen. Grund hierfür waren die geburtenstärkeren Jahrgänge, die verstärkt in die Renten hineinwachsen, sowie die stetig steigende Lebenserwartung.

Zudem gab es systemimmanente Probleme. So war das Gesamtversorgungssystem von verschiedenen anderen Bezugssystemen abhängig, wie der Beamtenversorgung, der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Steuerrecht. Die dort stattgefundenen Veränderungen hatten einen erheblichen Anteil an den Finanzierungsproblemen der Zusatzversorgung. Vor allem die Steuersenkungen der Jahre...

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