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Ausbildung

Justus Steinbömer
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1 Allgemeines

1.1 Das duale System der Berufsausbildung

In Deutschland erfolgt die Berufsausbildung überwiegend im dualen System. Darunter ist die Ausbildung an zwei Lernorten, nämlich in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, zu verstehen.

Die Berufsausbildung ist darauf ausgelegt, Fachkräfte für spezifische Berufe auszubilden. Die Dauer und Struktur der Berufsausbildung kann je nach gewähltem Beruf variieren. Für den Zugang zu einer Berufsausbildung gibt es keine rechtlich verbindlichen Vorgaben, sodass eine Berufsausbildung theoretisch sogar ohne Schulabschluss aufgenommen werden kann. In der Regel legen die Ausbildungsbetriebe jedoch bestimmte Mindestvoraussetzungen fest, wie etwa Schulabschlüsse/Qualifikationen. In den letzten Jahren zeichnet sich zudem ein gewisser Trend zu einer Akademisierung der Berufsausbildung ab, was bedeutet, dass immer mehr Berufe eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife) voraussetzen, denn die jeweilige Ausbildung erfolgt in diesen Fällen im Rahmen von Regelstudiengängen an einer Hochschule. Damit auch der (dualen) Berufsausbildung weiterhin eine große Bedeutung bei der Gewinnung von Fachkräften zukommen kann, soll deren Qualität und Attraktivität gesichert und erhöht werden. Hierzu enthält das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 20.7.2023[1] eine Ausbildungsgarantie, die am 1.4.2024 in Kraft getreten ist. Die Ausbildungsgarantie soll allen jungen Menschen, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung eröffnen. Unterstützt wird diese Maßnahme durch die Einführung kurzer betrieblicher Praktika (Betriebsorientierungspraktikum), die ebenfalls dazu diene...

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