Sorgen Straftaten durch oder unter Beteiligung noch nicht strafmündiger Kinder für Aufsehen, wird regelmäßig die Herabsetzung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit von aktuell 14 auf 12 Jahre thematisiert, um mit Maßnahmen des Jugendstrafrechts wirksam gegensteuern zu können. Andererseits bestehen Bedenken bezüglich die nachteiligen Folgen des Strafvollzugs auf Kinder, zumal früh straffällig werdende Kinder oft selbst auch als Opfer ihres Umfeldes gesehen werden.

Das Weltwirtschaftsforum hat am 15.01. seinen „Global Risks Report“ für 2025 veröffentlicht. Was sehen Sie aktuell als die größten Risiken für Ihre Geschäftstätigkeit?
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Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für viele Unternehmen Pflicht. Großzügige Übergangsfristen erleichtern jedoch die Umstellung. Sind Sie bereits vorbereitet?
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Nach Teilnahme an der Umfrage sehen Sie die Verteilung der bisherigen Stimmen.
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Schlagworte zum Thema:  Jugendamt