Sorgen Straftaten durch oder unter Beteiligung noch nicht strafmündiger Kinder für Aufsehen, wird regelmäßig die Herabsetzung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit von aktuell 14 auf 12 Jahre thematisiert, um mit Maßnahmen des Jugendstrafrechts wirksam gegensteuern zu können. Andererseits bestehen Bedenken bezüglich die nachteiligen Folgen des Strafvollzugs auf Kinder, zumal früh straffällig werdende Kinder oft selbst auch als Opfer ihres Umfeldes gesehen werden.

Ihre Erfahrungen und Einschätzungen helfen dabei, bestehende Unterstützungsbedarfe im BEM zu erkennen und passende Angebote zu entwickeln. Nehmen Sie an der Umfrage teil!
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Im BEM arbeiten verschiedene Akteurinnen und Akteure zusammen. Welche Rolle übernehmen Sie dabei? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!
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Das Weltwirtschaftsforum hat am 14.01. seinen „Global Risks Report“ für 2026 veröffentlicht. Was sehen Sie aktuell als die größten Risiken für Ihre Geschäftstätigkeit?
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Schlagworte zum Thema:  Jugendamt