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Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 2012) / AT 2.2 Risiken

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1

Die Anforderungen des Rundschreibens beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit hat sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken des Institutes zu verschaffen (Gesamtrisikoprofil). Die Risiken sind auf der Ebene des gesamten Institutes zu erfassen, unabhängig davon, in welcher Organisationseinheit die Risiken verursacht wurden.

Grundsätzlich sind zumindest die folgenden Risiken als wesentlich einzustufen:

 

a)

Adressenausfallrisiken (einschließlich Länderrisiken),

 

b)

Marktpreisrisiken,

 

c)

Liquiditätsrisiken und

 

d)

operationelle Risiken.

Mit wesentlichen Risiken verbundene Risikokonzentrationen sind zu berücksichtigen. Für Risiken, die als nicht wesentlich eingestuft werden, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen.

Erläuterung: Risikokonzentrationen

Neben solchen Risikopositionen gegenüber Einzeladressen, die allein aufgrund ihrer Größe eine Risikokonzentration darstellen, können Risikokonzentrationen sowohl durch den Gleichlauf von Risikopositionen innerhalb einer Risikoart (›Intra-Risikokonzentrationen‹) als auch durch den Gleichlauf von Risikopositionen über verschiedene Risikoarten hinweg (durch gemeinsame Risikofaktoren oder durch Interaktionen verschiedener Risikofaktoren unterschiedlicher Risikoarten – ›Inter-Risikokonzentrationen‹) entstehen.

 

2

Das Institut hat im Rahmen der Risikoinventur zu prüfen, welche Risiken die Vermögenslage (inkl. Kapitalausstattung), die Ertragslage oder die Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Die Risikoinventur darf sich dabei nicht ausschließlich an den Auswirkungen in der Rechnungslegung sowie an formalrechtlichen Ausgestaltungen orientieren.

Erläuterung: Ganzheitliche Risikoinv...

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