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Was gehört zu den Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands?

Stefan Wagner
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Zusammenfassung

Zu den Geschäftsführungsaufgaben eines Vorstands zählen alle Handlungen, die der Vorstand für den Verein vornimmt. Dabei lassen sich die Aufgabenbereiche in zwei große Gruppen aufteilen:

  • die Vertretung des Vereins nach außen (wie Vertragsabschlüsse, Anmieten von Räumen etc.) und
  • die Geschäftsführung im eigentlichen Sinn (z. B. Verwaltung der Mitglieder, Buchführung usw.).

Wobei natürlich auch jede Vertretungshandlung nach außen zugleich eine Handlung der Geschäftsführung darstellt.

1 Wie sieht die gesetzliche Regelung aus?

 

Rechtsgrundlagen

Das BGB-Vereinsrecht differenziert bei den Zuständigkeiten des Vorstands nach § 26 BGB zwischen Geschäftsführung und Vertretung. Der Vorstand nach § 26 BGB ist danach für beides zuständig und handelt dabei nach außen als der gesetzliche Vertreter des e. V. (§ 26 Abs. 1 BGB) und gleichzeitig als Geschäftsführungsorgans (§ 27 Abs. 3 S. 1 BGB). Daher muss in der Satzung klar zwischen den internen Aufgaben im Rahmen der Geschäftsführung und der Vertretung nach außen dirfferenziert werden.

Zwischen dem Verein und dem Vorstand, der die Geschäfte für den Verein führt, besteht ein gesetzliches Auftragsverhältnis (§ 27 Abs. 3 i. V. m. 664 ff. BGB). Das bedeutet, dass der Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben an Rechte und Pflichten gebunden ist.

Dem Vorstand obliegt nur notwendig die Vertretung des Vereins im Außenverhältnis (§ 26 Abs. 1 BGB). Die Geschäftsführung im engeren Sinne, also das Innenhandeln für den Verein, kann einem anderen Organ zugewiesen werden. Dies ergibt sich aus § 40 S. 1 BGB, der die Vorschrift des § 27 Abs. 3 BGB als nachgiebige Vorschrift enthält. Allerdings können dem Vorstand auch bei anderer Organzuständigkeit bestimmte Pflichten wie z. B. die Konkursantragspflicht nach § 42 BGB nicht gänzlich entzogen werden.

2 Kann die Geschäftsführung delegiert werden?

Zu den wesentlichen Pflichten des Vorstands aus...

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