Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Unfallmeldung im Verein

Susanne Kowalski
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

Unfälle im Verein können Beschäftigte, Ehrenamtliche, Mitglieder oder auch Dritte – zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen – treffen. Dabei muss es sich nicht unbedingt um einen Sportunfall handeln. So kann auch das Stolpern über ein Kabel, das Abrutschen auf einer Treppe oder ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur Post fatale Folgen für die Betroffenen haben. Dieser Beitrag informiert darüber, was im Schadensfall von Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen zu tun ist und wer unter welchen Umständen im Schadensfall eine Leistung erhält.

 

Die 5 häufigsten Fallen

1. Mangelnde Kommunikation

Verantwortliche erhalten keine Information darüber, dass sich ein Unfall im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit ereignet hat.

2. Verstreichen von Fristen

Eine Anzeigepflicht von Unfällen besteht in der Regel binnen drei Tagen.

3. Ehrenamt nicht versichert

Es ist Verantwortlichen nicht bekannt, dass für Ehrenamtsträger eine Versicherung bei der für Vereine zuständigen Berufsgenossenschaft abgeschlossen werden kann beziehungsweise muss.

4. Unternehmensnummer nicht parat

Die Unternehmensnummer, die die bis Ende 2022 gültige Kundennummer abgelöst hat, ist nicht griffbereit.

5. Informationspflicht gegenüber dem Arzt nicht erfüllt

Die VBG tritt an die Stelle der Krankenversicherung und übernimmt die Heilbehandlungskosten. Der erstbehandelnde Arzt muss hierfür jedoch unbedingt darüber informiert werden, dass es sich um einen VBG-Unfall handelt.

1 Aus der Praxis

Um nicht zu spät am Arbeitsplatz zu erscheinen, hastet Ole M., fest angestellter Musiklehrer eines Musikvereins, die Treppe zum Büro im Vereinsgebäude hoch. Das Schild mit dem Hinweis "Rutschgefahr" übersieht er in der Eile, und dass die Stufen noch vom Wischen feucht sind, bemerkt er gar nicht. Dann passiert es: Ole rutscht aus und stürzt einige Stufen die Treppe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im der verein wissen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Radikal arbeiten
Radikal arbeiten
Bild: Haufe Shop

Lassen Sie den Frust durch zu viele Meetings und E-Mails hinter sich! Sven Väths Gebrauchsanweisung für ein befreites Arbeitsleben beschreibt ein revolutionäres New-Work-Konzept für einen konstruktiven, wertschätzenden und fairen Arbeitsalltag in einer modernen Arbeitswelt.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren