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Grundlagen der Gemeinnützigkeit

Ulrich Goetze
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Zusammenfassung

Das Gemeinnützigkeitsrecht unterscheidet zwischen gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken und regelt die Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigungen.

Die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben wird den anerkannten Organisationen durch vielfältige Steuerbefreiungen oder Steuerbegünstigungen erleichtert. Gefördert werden neben der unmittelbaren Satzungserfüllung auch wirtschaftliche Aktivitäten, wenn diese den Satzungszweck unterstützen. Hierbei dürfen bestimmte Größenmerkmale nicht überschritten werden. Der Verein hat gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, dass seine tatsächliche Geschäftsführung sich im Rahmen der Gemeinnützigkeit bewegt und dieses in den Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

 

Die 5 häufigsten Fallen

1. Satzungsänderungen entsprechen nicht den steuerlichen Bestimmungen

Im Falle einer Satzungsänderung muss die Satzung insgesamt im Einklang mit der steuerlichen Mustersatzung stehen.

2. Unbegründete Ablehnung der Aufnahme neuer Mitglieder

Vereine, deren Zweck auch die Freizeitgestaltung der Mitglieder begünstigt (beispielsweise Sportvereine), dürfen den Kreis der Mitglieder nicht ohne sachliche Begründung klein halten, weil ansonsten die Vorgabe der Förderung der Allgemeinheit verletzt würde.

3. Nur die Erfüllung der eigenen Satzungszwecke ist steuerbegünstigt

Gemeinnützige Vereine dürfen ihre Mittel nur für den Satzungszweck verwenden. Beispielsweise ist die Unterstützung von hilfebedürftigen Personen nur mildtätigen Organisationen erlaubt.

4. Der Verein beauftragt eine andere Organisation mit der Verwirklichung der Satzungszwecke

Die Einschaltung externer Personen oder anderer Organisationen ist nur zulässig, wenn diese als Hilfspersonen im Sinne der Gemeinnützigkeit agieren und einer umfassenden Kontrolle durch den Verein unterl...

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