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GR v. 18.05.2001: Gemeinsames Rundschreiben zu den daten ... / 9 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften und Gerichte, der Behörden der Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche

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Siehe § 68 SGB X

9.1 Datenkreis

Zur Erfüllung von Aufgaben der Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte, der Behörden der Gefahrenabwehr, Justizvollzugsanstalten oder zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen in Höhe von mindestens 600 Euro berechtigt § 68 Abs. 1 SGB X die in § 35 SGB I genannten Stellen zur Übermittlung bestimmter in Satz 1 abschließend aufgeführter Sozialdaten, soweit kein Grund zur Annahme besteht, dass durch die Übermittlung dieser Daten schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden. Andere Sozialdaten dürfen nur unter den Voraussetzungen der §§ 69 bis 77 SGB X oder anderer Rechtsvorschriften in diesem Gesetzbuch (§ 67d Abs. 1 SGB X) übermittelt werden.

Eine Übermittlung gemäß § 68 SGB X ist zulässig, wenn sie an die genannten Behörden für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Zweckbindung an die Aufgabenerfüllung ist somit Voraussetzung für die Zulässigkeit der Übermittlung. Das setzt wenigstens weiter voraus, dass die zu übermittelnden Daten für die Aufgabenerfüllung geeignet sind. Regelmäßig erfolgt eine Übermittlung auf Grund eines schriftlichen Ersuchens (siehe Absatz 2). In dem Ersuchen muss die zu erfüllende Aufgabe und ggf. die Zuständigkeit der ersuchenden Behörde zur Gefahrenabwehr zwar kurz, aber rechtlich nachvollziehbar dargelegt werden. Fehlt dies, darf nicht übermittelt werden.

9.2 Zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen

Eine Übermittlung gem. § 68 SGB X ist auch zulässig, wenn ein öffentlich-rechtlicher Anspruch in Höhe von mindestens 600 Euro durchgesetzt werden soll. Für Ansprüche niedrigerer Höhe besteht somit keine Übermittlungsbefugnis. Auch diese Voraussetzung muss im Übermittlungsersuchen dargelegt werden.

9.3 Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Betroffenen

Da sich sowohl die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche wie auch die Erfüllung der Aufgaben der genannten Behörden typische...

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