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GR v. 05.07.2005: Gesetz zur Förderung der Selbständigke ... / Anlage 4 Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

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Diese Ursprungsversion vom 5.7.2005 wurde für Sachverhalte ab 1.6.2010 aktualisiert. Bitte verwenden Sie für aktuelle Fälle daher die aktuell gültige Version dieses Katalogs.

Vorbemerkung

Nach der ursprünglichen Fassung des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IV bis 31.12.2002 war als eines von fünf Kriterien für die Vermutung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zu prüfen, ob die zu beurteilende Tätigkeit typische Merkmale unternehmerischen Handelns erkennen lässt. In der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 14/1855 S. 7) wurde zum Ausdruck gebracht, es werde davon ausgegangen, dass die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger zur Durchführung dieser Vorschrift kurzfristig branchenspezifische Kataloge erarbeiten.

Im Hinblick darauf, dass die Rechtsvorschriften zur Vermutung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses nur in den seltenen Fällen der fehlenden Mitwirkung eine Rolle spielten und in der Praxis vorwiegend auch in Zweifelsfällen die Statusentscheidung im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes durch die Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles herbeigeführt wird (vgl. Abschn. 3.2 und 3.3 des Gemeinsamen Rundschreibens), wurde es als zweckmäßig angesehen, einen branchenspezifischen Abgrenzungskatalog nicht allein an den Merkmalen typischen unternehmerischen Handelns auszurichten. Ein solches Kriterium ist letztlich nur eine Facette bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung des Einzelfalles. Es wird deshalb daran festgehalten, einen branchenspezifischen Abgrenzungskatalog herauszugeben, der Hinweise zur Gesamtbetrachtung einzelner Berufsgruppen enthält. Aus diesem Grund hat der Abgrenzungskatalog auch nach dem Wegfall der bisherigen Vermutungsregelung durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (vgl. Abschn. 2 d...

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