Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BE v. 18.11.2015: Gemeinsamer Beitragseinzug / TOP 6 Beitragspflicht von zusätzlichen Vergütungen an Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst, die von der Ausbildungsstelle gewährt werden

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Das Bundesssozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 31.03.2015 - B 12 R 1/13 - (USK 2015- 22) entschieden, dass sich die Ausbildung von Rechtsreferendaren bei der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses als Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV darstellt, in der das ausbildende Land auch dann alleiniger Arbeitgeber der Rechtsreferendare bleibt, wenn die praktische Ausbildung bei Stellen außerhalb von Gerichtsbarkeit und Verwaltung stattfindet (ausbildende Kanzleien und Unternehmen in der Anwalts- und Wahlstation). Dementsprechend kommt ein weiteres Beschäftigungsverhältnis durch die Ausbildungsstellen, das abgrenzbar neben dem öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land besteht, grundsätzlich nicht zustande. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als alleinige Arbeitgeberin von Rechtsreferendaren zur Zahlung der Beiträge aus der Unterhaltsbeihilfe für diese Beschäftigung zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verpflichtet; in der Rentenversicherung besteht Versicherungsfreiheit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verb. mit Satz 2 Nr. 4 SGB VI), da nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährt wird und die Erfüllung der Gewährleistung gesichert ist. Zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören neben der Unterhaltsbeihilfe auch solche Zahlungen, die die Ausbildungsstelle den ihr im Rahmen des Vorbereitungsdienstes zur Ausbildung zugewiesenen Referendaren ohne Rechtsgrund zusätzlich gewährt.

Die vorgenannte Entscheidung des BSG hat grundsätzliche Bedeutung in Bezug auf die Beitragspflicht von zusätzlichen Vergütungen an Rechtsreferendare während der praktischen (Stations-)Ausbildung und auf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren