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Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1996 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1996

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§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 1996 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,2 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,5 vom Hundert.

§ 2 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

 

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1996 monatlich 311 Deutsche Mark.

 

(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1996 monatlich 265 Deutsche Mark.

§ 3 Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte

 

(1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschußbetrag für das Kalenderjahr 1996 wie folgt festgesetzt:

Einkommensklasse monatlicher Zuschußbetrag
bis 16 000 DM 249 DM
16 001-17 000 DM 239 DM
17 001-18 000 DM 229 DM
18 001-19 000 DM 219 DM
19 001-20 000 DM 209 DM
20 001-21 000 DM 199 DM
21 001-22 000 DM 189 DM
22 001-23 000 DM 179 DM
23 001-24 000 DM 169 DM
24 001-25 000 DM 159 DM
25 001-26 000 DM 149 DM
26 001-27 000 DM 139 DM
27 001-28 000 DM 129 DM
28 001-29 000 DM 119 DM
29 001-30 000 DM 109 DM
30 001-31 000 DM 100 DM
31 001-32 000 DM 90 DM
32 001-33 000 DM 80 DM
33 001-34 000 DM 70 DM
34 001-35 000 DM 60 DM
35 001-36 000 DM 50 DM
36 001-37 000 DM 40 DM
37 001-38 000 DM 30 DM
38 001-39 000 DM 20 DM
39 001-40 000 DM 10 DM
 

(2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschußbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1996 wie folgt festgesetzt:

Einkommensklasse monatlicher Zuschußbetrag (Ost)
bis 16 000 DM 212 DM
16 001-17 000 DM 204 DM
17 001-18 000 DM 195 DM
18 001-19 000 DM 187 DM
19 001-20 000 DM 178 DM
20 001-21 000 DM 170 DM
21 001-22 000 DM 161 DM
22 001-23 000 DM 153 DM
23 001-24 000 DM 144 DM
24 001-25 000 DM 136 DM
25 001-26 000 DM 127 DM
26 001-27 000 DM 119 DM
27 001-28 000 DM 110 DM
28 001-29 000 DM 102 DM
29 001-30 000 DM 93 DM
30...

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