Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2003

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

 

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2001 beträgt 55 216 Deutsche Mark.

 

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2003 beträgt 29 230 Euro.

 

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

§ 2 Bezugsgröße in der Sozialversicherung

 

(1) Die Bezugsgröße im Sinne des § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahre 2003 28 560 Euro jährlich und 2 380 Euro monatlich.

 

(2) Die Bezugsgröße (Ost) im Sinne des § 18 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt im Jahre 2003 23 940 Euro jährlich und 1 995 Euro monatlich.

§ 3 Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

 

(1) Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahre 2003

 

1.

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 55 200 [61 200] Euro jährlich und 4 600 [5 100] Euro monatlich,

 

2.

in der knappschaftlichen Rentenversicherung 67 800 [75 000] Euro jährlich und 5 650 [6 250] Euro monatlich.

Die Anlage 2 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum "1. 1. 2003 - 31. 12. 2003" um die Jahresbeträge ergänzt.

 

(2) Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen im Jahre 2003

 

1.

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 46 200 [51 000] Euro jährlich und 3 850 [4 250] Euro monatlich,

 

2.

in der knappschaftlichen Rentenversicherung 56 400 [63 000] Euro jährlich und 4 700 [5 250] Euro monatlich.

Die Anlage 2a zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum "1. 1. 2003 - 31. 12. 2003" um die Jahresbeträge ergänzt.

[redaktionelle Anmerkung: Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2003 vom 17. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4561) wurde hinsichtlich § 3 durch Artikel 2 Nr. 4 des Beitragssatzsicherungsgesetzes vom 30.12.2003 (BGBl. I S. 4639) überholt. Die in [] ergänzten Werte entstammen dem durch den genannten BSSichG-Artikel neu eingeführten § 275c SGB VI.]

§ 4 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

(eingearbeitet in Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozial...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Jahreswechsel: Frohe Weihnachten
Silberne Christbaumkugeln, weisse Paeckchen mit roten Schleifen, Federn
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen sehr herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen zu danken!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren