Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schulgesetz Baden-Württemberg / § 19 Schulpsychologische Dienste

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) 1Unbeschadet des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Lehrkräfte beraten die Schulpsychologischen Dienste Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte bei Schwierigkeiten im schulischen Kontext und bei Fragen zur Schullaufbahn. 2Sie unterstützen Lehrkräfte und Schulleitungen bei psychologisch-pädagogischen Fragestellungen.

 

(2) 1Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung ist für die dezentrale Bereitstellung und Qualitätssicherung der Schulpsychologischen Dienste verantwortlich. 2Es ist die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch die schulpsychologischen Dienste an den Schulpsychologischen Beratungsstellen sowie seinen Regionalstellen.

 

(3) 1Die Schulpsychologischen Dienste umfassen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulpsychologischen Beratungsstellen, die Psychologischen Schulberaterinnen und Schulberater an den Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung sowie die Beratungslehrkräfte an Schulen. 2Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung führt die Fachaufsicht über die Schulen im Bereich der schulpsychologischen Dienste.

 

(4) Werden die schulpsychologischen Dienste nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften tätig, bedürfen die Erhebung, Verarbeitung und sonstige Nutzung personenbezogener Daten sowie die Anwendung formeller psychologischer Untersuchungs- und Testverfahren der ausdrücklichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers.

 

(5) Das Kultusministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Einzelheiten nach den Absätzen 1, 2 und 4 insbesondere zu den Aufgaben, den Verfahren, der Qualitätssicherung einschließlich der Qualifizierung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach den Absätzen 1...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Beamten Office Baden-Württemberg enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Langfristig Vermögen aufbauen: Wie Profis investieren
Wie Profis investieren
Bild: Haufe Shop

Private Anleger haben regelmäßig schlechtere Ergebnisse bei der Geldanlage als institutionelle Anleger:innen.  Investment-Experte Sascha Rabe gibt in seinem Buch Einblicke in erfolgreiches und langfristiges Vermögensmanagement. Er klärt Anlegerinnen und Anleger auf und schützt sie vor Fehlinformationen, überzogenen Versprechungen und riskanten Trends.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren