Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg / § 56 Erweiterter Beteiligungsbericht

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) 1Der Erweiterte Beteiligungsbericht besteht aus einer nachvollziehbaren Darstellung der Gesamtvermögens-, Gesamtertrags- und Gesamtfinanzlage der Gemeinde und der einzubeziehenden Aufgabenträger. 2Soweit die Gemeinde einen Beteiligungsbericht nach § 105 Absatz 2 GemO erstellt, ist dessen Inhalt in den Erweiterten Beteiligungsbericht einzubeziehen.

 

(2) 1Für die Darstellung der Gesamtvermögenslage sind die Bilanzposten der Aufgabenträger mit einer Beteiligungshöhe der Gemeinde über 50 Prozent entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis aufzusummieren. 2Wesentliche Verflechtungen der Gemeinde und der einzubeziehenden Aufgabenträger sind zu bereinigen, insbesondere Ausleihungen, Beteiligungen, Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen. 3Investitionszuschüsse sind zu bereinigen, soweit diese bei den Aufgabenträgern als Kapitalrücklage oder als Sonderposten geführt werden und für die Darstellung der Gesamtvermögenslage wesentlich sind. 4Grundlage für die Bereinigung sind die Werte aus dem Haushalts- und Rechnungswesen der Gemeinde in voller Höhe. 5Alle weiteren Aufgabenträger bis zu einer Beteiligungshöhe der Gemeinde von 50 Prozent sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ihrem anteiligen Eigenkapital einzubeziehen.

 

(3) 1Für die Darstellung der Gesamtertragslage sind die Erträge und Aufwendungen der Gemeinde und der Aufgabenträger mit einer Beteiligungshöhe der Gemeinde über 50 Prozent entsprechend der Beteiligungshöhe aufzusummieren. 2Zu bereinigen sind mindestens Ergebnisabführungen, Verlustausgleiche und Betriebskostenzuschüsse. 3Soweit ein Aufgabenträger für Investitionskostenzuschüsse von der Gemeinde einen passiven Sonderposten gebildet hat, sind die entsprechenden Aufwendungen und Erträge aus der Auflösung der beim Aufgabenträger und der Gemeinde gebild...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finanz Office für die öffentliche Verwaltung enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Frauen können Finanzen
Frauen können Finanzen
Bild: Haufe Shop

Geld bewusst nutzen: Dani Parthum, die „Geldfrau“, zeigt dir, wie Geld zur Kraftquelle wird, du klug fürs Alter investierst und finanziell eigenständig bleibst – auch in der Partnerschaft. Ein Buch mit klarem Wissen, echten Fällen und persönlichen Reflexionen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren