Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bayerisches Finanzausgleichsgesetz / Art. 12 Investitionspauschalen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) 1Die Gemeinden und Landkreise erhalten aus den nach Art. 1 Abs. 2 und 3 Satz 3 bereitgestellten Mitteln pauschale Zuweisungen, die für die Finanzierung von Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestimmt sind (Investitionspauschalen). 2Von der für Investitionspauschalen zur Verfügung stehenden Finanzmasse nach Art. 1 Abs. 2 Satz 2 erhalten die kreisfreien Gemeinden 20 Prozent, die kreisangehörigen Gemeinden 45 Prozent und die Landkreise 35 Prozent; sie wird nach der Einwohnerzahl unter Berücksichtigung der Umlagekraft verteilt. 3Die Investitionspauschalen für kreisangehörige Gemeinden nach Satz 2 werden mit dem nach Art. 1 Abs. 3 Satz 3 zur Verfügung stehenden Verstärkungsbetrag auf einen nach der Umlagekraft gestaffelten Mindestbetrag nach Abs. 3 je Gemeinde erhöht; soweit der Verstärkungsbetrag nach Art. 1 Abs. 3 Satz 3 für die Anhebung auf den Mindestbetrag nicht ausreicht, werden die darüber hinaus benötigten Mittel vor der Aufteilung nach Satz 2 auf kreisfreie Gemeinden, kreisangehörige Gemeinden und Landkreise vorweg entnommen. 4Bei einem zu erwartenden erheblichen Bevölkerungsrückgang erhalten Gemeinden und Landkreise einen Zuschlag nach Abs. 4 auf die Investitionspauschale (Demografiezuschlag). 5Umlagekraft im Sinn der Sätze 2 und 3 ist für die kreisangehörigen Gemeinden die Summe der Umlagegrundlagen nach Art. 18 Abs. 3 Satz 2, für die kreisfreien Gemeinden die Summe der Umlagegrundlagen nach Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des laufenden Jahres.

 

(2) 1Die Umlagekraft wird dadurch berücksichtigt, dass die Einwohnerzahl

 

1.

bei kreisfreien Gemeinden mit einer Umlagekraft je Einwohner von

 

a)

bis unter 80 Prozent des Landesdurchschnitts mit 145 Prozent

 

b)

80 Prozent bis unter 88 Prozent des Landesdurchschnitts mit 130 Prozent

 

c)

88 Prozent bis unter 96...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Finanz Office für die öffentliche Verwaltung enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Langfristig Vermögen aufbauen: Wie Profis investieren
Wie Profis investieren
Bild: Haufe Shop

Private Anleger haben regelmäßig schlechtere Ergebnisse bei der Geldanlage als institutionelle Anleger:innen.  Investment-Experte Sascha Rabe gibt in seinem Buch Einblicke in erfolgreiches und langfristiges Vermögensmanagement. Er klärt Anlegerinnen und Anleger auf und schützt sie vor Fehlinformationen, überzogenen Versprechungen und riskanten Trends.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren