Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Walch/Weber/Schaber/Wagner/Gehde-Trapp/Witt, KWG und CRR, KWG § 6c Zusätzliche Eigenmittelanforderungen

Prof. Dr. Gerhard Hellstern
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Schrifttum

BaFin, Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung, Rundschreiben 06/2019, inkl. Übermittlungsschreiben (Stand: August 2019);

EBA, Guidelines for common procedures and methodologies for the supervisory review and evaluation process (SREP), 2018;

Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (CRD);

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (CRR);

Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017.

(Rechtsstand: 31.12.2023)

A. Einführung

 

Tz. 1

Stand: 4/02 – 11/2024

Der vorliegende § 6c KWG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG) (BGBl. I 2020, S. 2773) in das KWG eingeführt und schließt sich nahtlos an § 6b KWG an. Inhaltich wird hier geregelt, unter welchen Umständen die Überprüfung und die Beurteilung durch die Bankenaufsicht zu zusätzlichen Eigenmittelunterlegungen für die Institute führt. Dadurch wird Art. 104a CRD umgesetzt.

B. Organisatorische Aspekte der Anforderungen

 

Tz. 2

Stand: 4/02 – 11/2024

Adressat dieser Anforderungen sind nicht die regulierten Institute des Finanzsektors, sondern die Aufsichtsbehörden. Dies sind in Deutschland die BaFin (zuständige Aufsichtsbehörde für die less significant institutions, LSI) sowie die EZB (zuständige Aufsichtsbehörde für die significant institutions, SI). Im Rahmen ihrer Beteiligung an den Aufsichtsprozessen ist als weitere adressierte Behörde die Deutsche Bundesbank zu nennen. Insofern hat der Wortlaut des Gesetzes Konsequenzen für die Arbeits- und Aufsichtsprozesse dieser Bankaufsichtsbehörden.

C. Materielle Anforderungen im Einzelnen

 

Tz. 3

Stand: 4/02 – 11/2024

Die Aufsichtsbehörde wird ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Luz ua., KWG und CRR Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren