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Walch/Weber/Schaber/Wagner/Gehde-Trapp/Witt, KWG und CRR, FKAG § 11 Feststellung eines Finanzkonglomerats

Dr. Stefan Ostermeier
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Schrifttum

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 (Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz), BGBl. I 2004, S. 3610–3640;

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats;

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats.

(Rechtsstand: 30.06.2021)

A. Vorbemerkung

 

Tz. 1

Stand: 4. A. - ET: 06/2023

Durch die europäischen Reformvorhaben im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen wurde auf Vorschlag der EU-Kommission die Finanzkonglomerate-Richtlinie (Richtlinie 2002/87/EG) durch die Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanz­unternehmen eines Finanzkonglomerats (FiCoD-I-Richtlinie) geändert.

Die FiCoD-I-Richtlinie war bis zum 10.06.2013 in deutsches Recht umzusetzen. Die bislang im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen bezüglich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats wurden in dem vorliegenden neuen Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz zusammengeführt und entsprechend der Bedeutung zentral gebündelt.

B. Regelungsinhalt

 

Tz. 2

Stand: 4. A. - ET: 06/2023

Die Identifizierung bzw. die Ermittlung eines Finanzkonglomerats war bisher im KWG bzw. im VAG ge...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Luz ua., KWG und CRR Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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