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Walch/Weber/Schaber/Wagner/Gehde-Trapp/Witt, KWG und CRR ... / 2. Art. 428b Strukturelle Liquiditätsquote

Thomas Geiger, Theresa Treiber
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Tz. 134

Stand: 4. A. – ET: 04/2022

Art. 428b Abs. 1 CRR definiert die strukturelle Liquiditätsanforderung. Die strukturelle Liquiditätsanforderung ist analog zur Baseler strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) als Formel definiert und besteht aus zwei Komponenten:

  1. Verfügbare stabile Refinanzierung,
  2. Erforderliche stabile Refinanzierung

Im Zähler der Formel steht die verfügbare stabile Refinanzierung, deren Bestandteile und Faktoren in Kapitel 3 CRR definiert werden. Dem Zähler steht im Nenner die erforderliche stabile Refinanzierung gemäß Kapitel 4 CRR gegenüber. Die resultierende Quote muss gemäß Art. 428b Abs 2 CRR mindestens 100 % für alle Geschäfte in der Meldewährung betragen.

Sofern die strukturelle Liquiditätsquote des Instituts unter 100 % sinkt oder das Institut davon ausgeht, den Schwellenwert zu unterschreiten, muss das Institut laut Art. 428 b Abs. 3 CRR gemäß Art. 414 CRR sofort Anzeige bei der zuständigen Behörde erstatten. Das Institut muss ebenfalls einen Plan ausarbeiten, in dem es die Rückkehr zur Einhaltung ausarbeitet, und diesen Plan unverzüglich den Behörden vorlegen.

 

Tz. 135

Stand: 4. A. – ET: 04/2022

Bevor die zuständigen Behörden etwaige aufsichtliche Maßnahmen ergreifen, bewerten sie die Gründe, warum das Institut die den Schwellenwert von 100 % nicht eingehalten hat.

Darüber hinaus ist das Institut bis zur Einhaltung der Anforderung verpflichtet, die Meldungen zur stabilen Refinanzierung nach Titel IIIV, im Durchführungsrechtsakt (EU) 2015/61 nach Art. 415 Abs. 3 oder Abs. 3a oder im delegierten Rechtsakt nach Art. 460 Abs. 1 CRR, täglich zum Ende des Geschäftstages zu melden. Die zuständige Behörde kann auch von einer täglichen Meldung absehen bzw. eine längere Meldefrist gewähren.

Diese Erlaubnis ist abhängig von der Situation und Komplexität des ein...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Luz ua., KWG und CRR Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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