Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Umsatzsteuerfreier Behindertenfahrdienst

Dr. Suse Martin
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

  1. Die Leistungen eines Mitglieds eines Wohlfahrtsverbands kommen dem begünstigten Personenkreis auch dann unmittelbar i.S.v. § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG zugute, wenn es Fahrdienstleistungen ohne Zwischenschaltung Dritter an Menschen mit Behinderung erbringt und dabei aufgrund eines mit einer anderen Person abgeschlossenen Vertrags tätig wird.
  2. Für die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 18 UStG kommt es nicht auf die Zweckbetriebsvoraussetzungen des § 66 AO an.
 

Sachverhalt

Ein Wohlfahrtsverein beförderte aufgrund von Verträgen mit Jugend- und Schulamt sowie Altersheimen behinderte Menschen, z.T. auch ohne Spezialfahrzeuge oder Begleitung, zu Werkstätten, Kindertageseinrichtungen und Schulen. Diese Fahrten beurteilte das Finanzamt als steuerpflichtig. Die Klage hatte Erfolg. Der BFH bestätigte das FG.

 

Entscheidung

Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 18 UStG die Leistungen u.a. der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, wenn diese Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, die Leistungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen und die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben.

Das Merkmal der Unmittelbarkeit ist nach ständiger Rechtsprechung leistungsbezogen auszulegen. Notwendige, aber hinreichende Bedingung ist daher, dass die Leistungen dem nach der Satzung begünstigten Personenkreis selbst unmittelbar zugutekommen.

Dass der Leistungsempfänger – der Vertragspartner des Leistenden – nicht mit der begünstigten Person identisch ist, ist daher unerheblich.

Ob es sich bei der wirtschaftlichen Tätigkeit des leistenden Unte...

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren