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Sondernutzungsrecht: Wirtschaftliches Eigentum?

Dr. Oliver Elzer
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Leitsatz

Ein Sondernutzungsberechtigter ist nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücksteils, auf den sich das Sondernutzungsrecht bezieht. Das Sondernutzungsrecht als Gebrauchs- und Nutzungsrecht vermittelt ihm kein wirtschaftliches Eigentum. Seine wirtschaftliche Position ist deutlich schwächer als die eines Eigentümers.

 

Normenkette

§ 13 WEG; § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG

 

Das Problem

  1. Ein Bauer teilt ein Grundstück in 2 Wohnungs- und Teileigentumsanteile auf. Das Wohnungseigentum Nr. 1 umfasst einen Miteigentumsanteil von 55/100 am Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der südlichen Hälfte eines geplanten Doppelhauses sowie mit dem Sondereigentum an landwirtschaftlichen Gebäuden. Dem Wohnungseigentum Nr. 1 ist ein Sondernutzungsrecht an der gesamten, landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche (mit Ausnahme des Gartens und der Zufahrt zum Wohnungseigentum Nr. 2) zugeordnet. Dem Eigentümer des Wohnungseigentums Nr. 1 obliegt die Unterhaltungspflicht der landwirtschaftlichen Gebäude und der landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche. Das Wohnungseigentum Nr. 2 umfasst einen Miteigentumsanteil von 45/100 am Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der nördlichen Hälfte des geplanten Doppelhauses.
  2. Im Jahr 2011 überträgt der Bauer das Wohnungseigentum Nr. 2 auf seine Tochter (das Wohnungseigentum Nr. 1 behält er). Die in der Folgezeit auf seine Kosten errichtete Doppelhaushälfte wird von seiner Familie bewohnt.
  3. In seiner Gewinnermittlung für das Wirtschaftsjahr 2010/11 nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt der Bauer neben dem Durchschnittssatzgewinn einen nach § 13a Abs. 6 EStG zu versteuernden Entnahmegewinn (vor Freibetrag) in Bezug auf das an seine Tochter übertragene Wohnungseigentum Nr. 1 in Höhe von 5.025 EUR an. Dabei geht er von ...

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