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Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, ZPO § 29 ZPO – Besonde ... / b) Vertragsähnliche Sonderbeziehungen.

Dr. Sigurd Wern
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Rn 5

Nach allgM gilt § 29 jedenfalls in analoger Anwendung auch für vertragsähnliche Sonderbeziehungen (vgl KGR 05, 723 f; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Heinrich Rz 4). Eine solche vertragsähnliche Sonderbeziehung wird angenommen bei der culpa in contrahendo, was nunmehr auch durch die gesetzliche Regelung in den §§ 311 II, 241 II BGB bestätigt wird (hM; BayObLG VersR 85, 741, 743; NJW-RR 03, 1503 [LG Bonn 05.08.2003 - 15 O 75/03]; München VersR 09, 1382 f [BGH 30.04.2008 - III ZR 202/07]; Zö/Schultzky Rz 6; St/J/Roth Rz 5, 18; MüKoZPO/Patzina Rz 11; ThoPu/Hüßtege Rz 4; Musielak/Heinrich Rz 4), bei der Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach § 179 I BGB (Hambg MDR 75, 227; ThoPu/Hüßtege Rz 3; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Heinrich Rz 4), bei der Haftung nach § 128 HGB, was auch für die GbR gilt (vgl BayObLG MDR 02, 1360 [BayObLG 09.09.2002 - 1 Z AR 116/02]; Schlesw BB 04, 462 f; Hamm 11.6.19 – 32 SA 32/19; Musielak/Heinrich Rz 5; Zö/Schultzky Rz 6, 25 ›Handelsgesellschaft und GbR‹), nach § 130a Abs 1 u Abs 2 S 1 HGB (BGH WM 19, 1649) und nach den §§ 161, 171 HGB (BayObLGZ 80, 13 ff; Schlesw BB 04, 462 f [OLG Schleswig 11.08.2003 - 2 W 128/03]; Hamm 11.6.19 – 32 SA 32/19; Bork NJW 18, 2985, 2986), bei der Organhaftung nach den §§ 93 II, 116 AktG (München ZIP 17, 235), § 43 II GmbHG (BGH NJW-RR 02, 800 f; WM 19, 1649) und § 64 S 1 GmbHG (BGH WM 19, 1649 [BGH 06.08.2019 - X ARZ 317/19]) sowie §§ 34, 41 GenG (Musielak/Heinrich Rz 5), bei der Haftung nach § 54 S 2 BGB (Musielak/Heinrich Rz 5; St/J/Roth Rz 15), § 11 II GmbHG und 41 I 2 AktG (Musielak/Heinrich Rz 5). Eine vertragsähnliche Sonderbeziehung liegt darüber hinaus bei Streitigkeiten aus dem Verhältnis der Wohnungseigentümer (§§ 10 I, 13 ff WEG; Stuttg OLGR 00, 191 f; Musielak/Heinrich Rz 5), aus dem Gemeinschaft...

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