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Moench/Weinmann, ErbStG § 2 Persönliche Steuerpflicht / 7.3.2 DBA Frankreich

Dipl.-Finw. (FH) Norbert Weinmann
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Rz. 43

Das Abkommen vom 12.10.2006 (vgl. Rz. 40) betrifft die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Art. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 DBA). Bestandteil des Abkommens ist ein Protokoll, dessen Regelungen unmittelbar anwendbar sind (Art. 18 DBA). Das DBA ist am 3.4.2009 in Kraft getreten. Es ist anzuwenden auf Erbfälle, die ab diesem Tag eintreten, und auf Schenkungen, die ab diesem Tag ausgeführt werden (Art. 19 Abs. 2 S. 2 DBA). Das DBA hält sich in Aufbau und Inhalt an das OECD-Musterabkommen; es trifft in seinen Grundzügen folgende Regelungen:

Das Abkommen gilt für Nachlässe und Erbschaften sowie Schenkungen, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Schenker zur Zeit der Schenkung in einem oder in beiden Vertragsstaaten einen Wohnsitz hatte (Art. 1 Buchst. a und b DBA). Die Ansässigkeit einer natürlichen Person bestimmt sich nach ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt (Art. 4 Abs. 1 S. 1 DBA). Für Fälle des Wohnsitzes in beiden Staaten sieht Art. 4 Abs. 2 DBA eine abgestufte Bestimmung des abkommensrechtlichen Wohnsitzes vor:

  1. Als Wohnsitz i. S. d. DBA gilt die ständige Wohnstätte.
  2. Besteht eine ständige Wohnstätte in beiden Staaten, gilt der Wohnsitz in dem Staat gelegen, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet.
  3. Lässt sich nach Ziff. 1 und 2 der Wohnsitz nicht bestimmen, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt an.
  4. Lässt sich auch nach Ziff. 3 der Wohnsitz nicht bestimmen, entscheidet die Staatsangehörigkeit.
  5. Bringt auch Ziff. 4 keine Klärung, treffen die Vertragsstaaten einvernehmlich eine Regelung.

Für natürliche Personen, die in beiden Vertragsstaaten einen Wohnsitz haben und die Staatsangehörige eines Vertragsstaats sind, ohne gleichzeitig auch Staatsangehörige des anderen Vertragsstaats zu sein, das sind z. B. im anderen Staat tätige Arbeitnehmer, enth...

Dieser Inhalt ist unter anderem im ErbStG Kommentar Moench/Weinmann Online enthalten. Sie wollen mehr?

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