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Kaufpreisanpassung auf Grund einer Nachforderungsklausel erhöht den Aufgabegewinn

Hans Walter Schoor
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Leitsatz

Wird bei der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung für den Fall vereinbart, dass die Flächen Bauland werden, erhöht die Nachzahlung den steuerbegünstigten Aufgabegewinn im Kalenderjahr der Betriebsaufgabe.

 

Sachverhalt

Ein Steuerpflichtiger bewirtschaftete bis zum 30.6.1993 einen landwirtschaftlichen Betrieb, den er zum 1.7.1993 an seine Ehefrau verpachtete. Mit Schreiben vom 15.9.1993 erklärte er dem Finanzamt gegenüber die Betriebsaufgabe mit Wirkung vom 30.6.1993. Zuvor hatte er durch notariellen Vertrag eine zum Betriebsvermögen gehörende Teilfläche von 7,1988 ha zum Preis von 1 040 479 EUR verkauft. Dabei gingen die Vertragsbeteiligten davon aus, dass wenigstens Teile der veräußerten Flurstücke (ca. 3,8900 ha) im zu erstellenden Bebauungsplan als Baugelände ausgewiesen würden und dass die übrigen auszuweisenden Flächen künftig einmal ebenfalls einer baulichen Nutzung zugeführt werden könnten. Für diesen Fall verpflichtete sich die Erwerberin, "den sich aufgrund der Nutzungsänderung aus heutiger Sicht ergebenden Mehrwert auszugleichen". Bereits im Oktober 1994 konkretisierte sich die Bebauungsmöglichkeit der ursprünglich nicht als Bauland ausgewiesenen Flächen. Daraufhin ermittelten die Vertragspartner in der notariellen Urkunde vom 7.10.1994 für eine Fläche von 2,7400 ha einen Ausgleichsbetrag von 672 451 EUR, der dem Steuerpflichtigen zusätzlich gezahlt wurde. Nach einer Betriebsprüfung bezog das Finanzamt diesen Betrag bei Ermittlung des Aufgabegewinns für das Jahr 1993 mit ein und änderte Einkommensteuerbescheid entsprechend.

Der BFH entscheidet, dass das FG im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen ist, dass die Erhöhung des Veräußerungspreises auf Grund der vereinbarten Nachford...

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