Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hillebrand/Keßler, GenG § 14 Errichtung einer Zweigniederlassung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Allgemeines

 

Rz. 1

Mit der Einführung des EHUG zum 1. Januar 2007 hat das Recht der Zweigniederlassungen eine grundlegende Neuordnung erfahren. So wurde u. a. die Vorschrift des § 13 HGB angepasst, die Eintragungspflichten vereinfacht sowie die firmenrechtliche Prüfung nach § 30 HGB aufgehoben.

2 Begriff der Zweigniederlassung

 

Rz. 2

Der Geschäftsbetrieb der Zweigniederlassung muss räumlich von der Hauptniederlassung getrennt sein. Organisatorische Selbstständigkeit ist insofern immer dann zu bejahen, wenn der Zweigniederlassung sachliche Betriebsmittel verwaltungsmäßig zugeordnet wurden und der Geschäftsbetrieb unabhängig von der Hauptniederlassung auf Dauer geführt wird (LG Mainz ZfgG 1969, 265 mit Anm. Schultze-von Lasaulx). Folglich muss die Zweigniederlassung den Geschäftsbetrieb in dem Umfang mit eigenen Betriebseinrichtungen führen, dass bei Einstellung des Geschäftsbetriebes der Hauptniederlassung die Zweigniederlassung in ihrer betrieblichen Existenz nicht berührt wird (BayObLG BB 1980, 335; LG Mainz ZfgG 1969, 265). Dies setzt jedoch nicht voraus, dass die Zweigniederlassung eine eigene Buchführung unterhält (Holthaus/Lehnhoff in Lang/Weidmüller § 14 RN 4; Pöhlmann/Fandrich/Bloehs § 14 RN 3; Beuthien § 14 RN 2; Müller § 14 RN 4; a. A. Bauer § 14 RN 2; BayObLG BB 1980, 335).

 

Rz. 3

Die Zweigniederlassung ist ein Teil des Unternehmens der eG und dieser somit nachgeordnet. Dem entspricht, dass der Geschäftsbetrieb der Zweigniederlassung dem der Hauptniederlassung im Wesentlichen gleichen muss. Werden nur Hilfsgeschäfte, wie z. B. Vorbereitungs- oder Vermittlungsgeschäfte betrieben, liegt keine Zweigniederlassung vor (Holthaus/Lehnhoff in Lang/Weidmüller/Schulte § 14 RN 4 a. E.; Pöhlmann/Fandrich/Bloehs § 14 RN 3; Beuthien § 14 RN 2; Müller § 14 RN 6).

3 Rechtsstellung der Zweigniederlassung

 

Rz. 4

Die Zweigniederlassung besitzt keine eigene Rechtspersön...

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren