Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Haun/Kahle/Goebel, Außensteuerrecht, KStG § 12 Verlust oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland

Prof. Dr. Holger Kahle, Dr. Benjamin Cortez
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

A. Allgemeines

I. Zweck der Norm sowie Hintergrund

 

Rz. 1

§ 12 KStG wurde im Rahmen des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782 ff., berichtigt BGBl I 2007, 68 ff.; BStBl I 2007, 4) materiell neu gefasst und an die Vorgaben des Europarechts angepasst.

 

Rz. 2

Die Norm des § 12 KStG hat zum Ziel, im Zeitpunkt des Ausschlusses (Verlust) oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts die bis zum Entstrickungszeitpunkt entstandenen stillen Reserven in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich zu erfassen (s. BFH vom 16.07.1969, BStBl II 1970, 175; vom 09.02.1972, BStBl II 1972, 455; vom 16.12.1975, BStBl II 1976, 246 sowie Kempka, Gewinnrealisierung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern zwischen Stammhaus und Betriebsstätte, 1995, 39; Klingberg/van Lishaut, DK 2005, 703; Thömmes/Schulz/Eismayr/Müller, IWB 2006, Gruppe 2, Fach 11, 749; Rödder/Schumacher, DStR 2006, 1482; Stadler/Elser, BB-Special 8/2006, 18; Benecke/Schnitger, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, DB 2006, 2648; Binnewies, GmbHStB 2007, 117; Lüdicke/Möhlenbrock, in: PWC, Reform des Umwandlungssteuerrechts 2007, 2). Die Neuregelung des § 12 KStG nimmt somit nicht nur den Ausschluss, sondern jegliche Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts zum Anlass einer Entstrickung.

§ 12 KStG dient als Ersatzrealisationstatbestand zur Sicherstellung des Steueraufkommens der Bundesrepublik Deutschland mittels Sofortrealisierung der stillen Reserven, die während der Zeit entstanden sind, als das Wirtschaftsgut der deutschen Steuerhoheit unterlag (s. Benecke/Schnitger, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, DB 2006, 2648; Binnewies, GmbHStB 2007, 117; Hagemann/Jakob/Ropohl/Viebrock, NWB Sonderheft 1/2007, 2; Lüdicke/Möhlenbrock, in: Price...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Ertragsteuern Online enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren