Rz. 9
Im April 2013 hat der BCBS zudem konkrete Überwachungskennzahlen zur untertägigen Liquidität für international tätige Institute vorgeschlagen, die ursprünglich seit dem 1. Januar 2015 monatlich an die Aufsicht gemeldet werden sollten. Später wurde der Beginn dieser Meldepflicht zunächst auf den 1. Januar 2017 verschoben, bisher aber nicht (durchgängig) eingeführt. Die Baseler Kennzahlen bieten allerdings grundsätzlich allen Instituten eine Orientierung für eine proportionale Umsetzung der Überwachung der untertägigen Liquidität. Einige bedeutende Institute müssen im Rahmen der jährlichen "Liquidity Exercise" der EZB Daten zur untertägigen Liquidität melden.
Rz. 10
Bei den vorgeschlagenen Kennzahlen handelt es sich um das Maximum des täglichen Liquiditätsbedarfes (als kumulierter Nettoliquiditätsbedarf für jede Stunde eines Geschäftstages), die verfügbare untertägige Liquidität (ebenfalls für jede Stunde eines Geschäftstages zzgl. des Bestandes der verfügbaren Liquidität zum Beginn des Geschäftstages und Tagesminimum), wobei dazu bestimmte Quellen vorgegeben werden (z. B. Zentralbankguthaben oder bei der Zentralbank hinterlegte Aktiva und Sicherheiten), die Summe der täglichen Zahlungen (als Maßgröße für das Ausmaß der Aktivitäten, d. h. ohne Verrechnung von Ein- und Auszahlungen), das Volumen der zeitkritischen Zahlungsverpflichtungen (Verpflichtungen, deren Nichteinhaltung mit Strafen etc. verbunden sind, wobei auch zu ermitteln ist, welcher Anteil davon zu Strafzahlungen geführt hat), der durchschnittliche Zeitpunkt untertägiger Auszahlungen und die Verteilung der kumulierten Auszahlungen über den Geschäftstag.
Rz. 11
Mit den beiden letztgenannten Kennzahlen ist die Erwartung verbunden, besonders kritische Situationen zu erkennen (z. B. Konzentrationen von Zah...