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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTR 2.3 Ma ... / 6.1 Komplementäre Steuerungsperspektiven

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 44

Zur Bestimmung des Zinsänderungsrisikos kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht: die Untersuchung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf das handelsrechtliche Ergebnis, die sich im Zinsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ablesen lassen (sogenannte "ertragsorientierte Messverfahren"), oder die Untersuchung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen (sogenannte "barwertorientierte Messverfahren").

 

Rz. 45

In beiden Fällen können die Verfahren danach unterschieden werden, ob neben dem Bestandsgeschäft auch das geplante Neugeschäft einbezogen wird. Ist dies der Fall, spricht man von dynamischen Messverfahren, ansonsten von statischen Methoden.[1] Die EBA unterscheidet ebenfalls zwischen einer "Bilanz ohne Neugeschäft", bei der die bestehenden Positionen bei Auslaufen nicht durch neue Geschäfte ersetzt werden, und einer "dynamischen Bilanz", bei der die Erwartungen zur künftigen Geschäftsentwicklung auf einheitliche Weise an das relevante Szenario angepasst werden. Bei einer "Bilanz mit Neugeschäft" als dritter Kategorie wird die Gesamtgröße und Zusammensetzung der Bilanz in dem Sinne aufrechterhalten, dass auslaufende oder Zinsanpassungen unterliegende Cashflows durch neue Cashflows mit vergleichbaren Merkmalen hinsichtlich des Betrages, der Zinsanpassungsperiode und der Spread-Komponenten ersetzt werden.[2] Dabei handelt es sich also – trotz Berücksichtigung von "Neugeschäft" – grundsätzlich auch um eine statische Methode, die darauf hinausläuft, dass keine Positionen auslaufen.

[1] Vgl. z. B. Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin, Bankbetriebslehre, 7. Auflage, Berlin, 2019; Schierenbeck, Henner, Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 2: Risiko-Controlling und integrierte Re...

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