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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTR 2.2 Ma ... / 3.1 Ergebnisse und Gesamtrisikopositionen

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 33

Die Institute müssen täglich ein Ergebnis für das Handelsbuch ermitteln, womit in erster Linie das vom Risikocontrolling ermittelte betriebswirtschaftliche Ergebnis gemeint ist. Die bestehenden Risikopositionen sind dabei zu Gesamtrisikopositionen zusammenzufassen. Zusammengefasst wird jeweils die Gesamtheit der Positionen, die demselben Marktpreisrisiko unterliegen bzw. sich gegenüber denselben Marktparametern sensitiv verhalten. Im Rahmen der Berichterstattung wird z. B. häufig zwischen den Zins-, Währungs-, Aktienkurs- und sonstigen Marktpreispositionen unterschieden. Die Zusammenfassung mehrerer Positionen mit gleichen Merkmalen zu Gesamtrisikopositionen bezeichnet man auch als "Aggregation". Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen Korrelationseffekte berücksichtigt werden (→ AT 4.1 Tz. 7).

 

Rz. 34

Die auf diese Weise ermittelten Gesamtrisikopositionen und Ergebnisse sowie die Limitauslastungen (→ BTR 2.2 Tz. 1) sind zeitnah am nächsten Geschäftstag dem für das Risikocontrolling zuständigen Geschäftsleiter zu berichten. Die Meldung ist mit dem Handelsbereich abzustimmen (→ BT 3.2 Tz. 4). Bei Instituten, die die Erleichterungen des Art. 94 Abs. 1 CRR in Anspruch nehmen oder nehmen können (→ BTR 2, Einführung und Überblick), ist an die tägliche Berichterstattung regelmäßig kein nennenswerter Informationsgewinn geknüpft, weil in diesem Fall von unter Risikogesichtspunkten überschaubaren Positionen im Handelsbuch ausgegangen wird. Eine entsprechende Anforderung wäre auch unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten unverhältnismäßig. Deshalb kann unter diesen Voraussetzungen auf die tägliche Berichterstattung zugunsten eines längeren Turnus verzichtet werden (→ BT 3.2 Tz. 4, Erläuterung).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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