Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 1.2 An ... / 2.3.2.2 Verwaltung und Verwertung gestellter Sicherheiten

Dr. Ralf Hannemann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 74

Da die Sicherheiten im Regelfall nicht an das Institut übergeben werden, handelt es sich in erster Linie um die Verwaltung der entsprechenden Urkunden und Verträge. Die ehemals in den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) enthaltene Vorschrift, Sicherheiten, Sicherheitennachweise und Urkunden so zu verwahren, dass sie gegen Missbrauch oder Zerstörung geschützt sind, findet sich zwar nicht mehr in den MaRisk. Dies ergibt sich jedoch implizit aus § 25a Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 KWG. Zudem versteht sich von selbst, dass der Zugriff auf die Sicherheiten und damit auch der sachgerechte Umgang mit diesen Papieren z. B. für die Risikobeurteilung oder für den Fall der Abwicklung eines Engagements von großer Bedeutung sind. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Sicherheitsvorschrift[1], die im gesamten Finanzsektor Beachtung findet. Im Hinblick auf die Art und Weise der Aufbewahrung werden keine Anforderungen formuliert. Missbrauch kann z. B. durch schriftlich fixierte Verhaltensanweisungen verhindert werden. Denkbar wäre eine Verschlusspflicht für die relevanten Akten. Bei der Verwaltung gestellter Sicherheiten ist ein besonderer Schutz vor Zerstörung vor allem für jene Unterlagen erforderlich, deren Wiederbeschaffung nur mit besonderen Schwierigkeiten oder überhaupt nicht möglich ist.

 

Rz. 75

In der Problemkreditbearbeitung, insbesondere der Abwicklung, gehört der Prozess der Verwertung der Sicherheiten zum täglichen Geschäft. Das gilt in besonderem Maße, wenn ein Institut auch Rettungserwerbe in Betracht zieht (→ BTO 1.2.5 Tz. 8). Allein darin unterscheiden sich die normale Kreditbearbeitung und die Problemkreditbearbeitung signifikant. Für die Verwertung der Sicherheiten werden spezielle Erfahrungen benötigt. Aus diesem Grund sind in diesen Prozess Mitarbeiter...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    762
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    340
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    278
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    244
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    234
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    222
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    187
  • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
    137
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    135
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    123
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    123
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    122
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    119
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    116
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    111
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    110
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    108
  • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
    107
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    106
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    106
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Ego first!
Ego first!
Bild: Haufe Shop

Narzisstische Persönlichkeiten sind im Berufsalltag keine Seltenheit. Doch wie geht man am besten mit ihnen um? Dieses Buch liefert praxisnahe Gesprächstechniken und Handlungsempfehlungen, um souverän mit narzisstischen Charakteren im Führungsalltag umzugehen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren