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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 1.2 An ... / 1.1 Einrichtung angemessener Kreditprozesse

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 2

Es ist selbstverständlich, dass ein Institut Prozesse einrichten muss, die der Bearbeitung der betriebenen Geschäfte angemessen sind. Für das Kreditgeschäft werden die folgenden Prozesse unterschieden und in den jeweiligen Modulen näher beschrieben:

  • Kreditgewährung (→ BTO 1.2.1),
  • Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2.2),
  • Kreditbearbeitungskontrolle (→ BTO 1.2.3),
  • Intensivbetreuung (→ BTO 1.2.4),
  • Behandlung von Problemkrediten (→ BTO 1.2.5) und
  • Risikovorsorge (→ BTO 1.2.6).
 

Rz. 3

Die Aufsicht hat hierzu ergänzend klargestellt, dass der Prozess der Kreditgewährung, der in der deutschen Fassung der EBA-Leitlinien als Kreditvergabe bezeichnet wird, sämtliche für die Bereitstellung eines Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe umfasst und mit der Kreditentscheidung abgeschlossen ist.[1] Die Kreditentscheidung ist also selbst Bestandteil der Kreditgewährung oder -vergabe. Die daran anschließenden Arbeitsabläufe gehören hingegen zur Kreditweiterbearbeitung. Die Kreditgewährung und die Kreditweiterbearbeitung werden unter dem Begriff "Kreditbearbeitung" zusammengefasst. Diese Prozesse gehören zum normalen Kreditverlauf, weshalb die Betreuung jener Kreditnehmer, bei denen die Zins- und Tilgungsleistungen vertragskonform erbracht werden, auch als "Normalbetreuung" bezeichnet wird. Für die Beurteilung der Adressenausfallrisiken im Rahmen der Kreditbearbeitung können aussagekräftige Risikoklassifizierungsverfahren herangezogen werden (→ BTO 1.4).

 

Rz. 4

Mithilfe der Verfahren zur Früherkennung von Risiken sollen jene Kreditnehmer identifiziert werden, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen (→ BTO 1.3.1). Problembehaftete Engagements müssen der Intensivbetreuung zugeordnet werden, die i. d. R. organisatorisch noch der Normalbetreuung zugeordnet ist (→ BTO 1...

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