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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 3.2.3 ... / 1.2 Inhalte der Bearbeitungskontrollen

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 5

Die deutsche Aufsicht erwartet insbesondere eine formelle Kontrolle, ob die Entscheidung über das Immobiliengeschäft entsprechend der festgelegten Kompetenzordnung erfolgte. Das betrifft einerseits die Frage, ob die jeweiligen Voten von Mitarbeitern abgegeben wurden, die dazu nach der bankinternen Kompetenzordnung befugt sind. Andererseits muss bei voneinander abweichenden Voten auf irgendeiner Ebene geprüft werden, ob die für diesen Fall relevanten Vorgaben aus dem Eskalationsverfahren eingehalten wurden, also vor allem die Regelungen korrekt angewendet wurden, ein Immobiliengeschäft abzulehnen oder zur Entscheidung auf eine höhere Kompetenzstufe zu verlagern (→ BTO 3.1 Tz. 3).

 

Rz. 6

Grundsätzlich müssen bei der Bearbeitungskontrolle sämtliche aufbau- und ablauforganisatorischen Vorgaben an das Immobiliengeschäft berücksichtigt werden. Das betrifft z. B. den Prüfungsprozess, ob die relevanten Schwellenwerte überschritten sind (→ BTO 3 Tz. 1). Zu beachten ist neben dem Erfordernis von zwei zustimmenden Voten der Bereiche Markt und Marktfolge für die Geschäftsentscheidung auch die Regelung zur Festlegung der Mehrheitsverhältnisse, sofern diese Entscheidung von einem Ausschuss getroffen wird. Im Zusammenhang mit der Votierung sollten zudem die besonderen Vorgaben bei einer Geschäftsinitiierung durch ein Tochterunternehmen und die Durchführung der materiellen Plausibilitätsprüfung durch die Marktfolge geregelt werden (→ BTO 3.1 Tz. 2).

 

Rz. 7

Im weiteren Sinne muss vom Institut auch geprüft werden, ob die Vorgaben zur Wertermittlung der Immobilien eingehalten wurden, wie z. B. die Nutzung der dafür geeigneten Verfahren und die Durchführung einer Objektbesichtigung (→ BTO 3.2 Tz. 2), die Prüfung der Eignung der sachverständigen Personen und die Vorschriften zu deren Rota...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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