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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 3.2.1 ... / 2.2 Rückgriff auf Expertenwissen

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 19

Für die Analyse und Beurteilung dieser besonderen Aspekte muss entsprechend geschultes Personal eingesetzt werden. Wenn das Immobiliengeschäft – eventuell auch in Kombination mit dem Immobilienkreditgeschäft – im Institut einen gewissen Umfang einnimmt, könnte sich eine Beschäftigung qualifizierter Spezialisten im Institut auch unter wirtschaftlichen Aspekten durchaus lohnen. Das wird allerdings nicht immer der Fall sein, so dass ggf. externe Spezialisten eingeschaltet werden müssen. Soweit externe Personen für die Analyse der wirtschaftlichen Aspekte oder für die Beurteilung der technischen Machbarkeit bzw. der mit dem Immobiliengeschäft verbundenen Risiken herangezogen werden, muss das Institut vorher deren Eignung überprüfen.

 

Rz. 20

Konkrete Eignungskriterien – wie bei den Sachverständigen für die Wertermittlung – werden dafür nicht vorgegeben. Das wäre auch praktisch kaum möglich, da sich die erforderlichen Qualifikationen für die verschiedenen Sachverhalte voneinander unterscheiden. So kann z. B. ein Bauingenieur die technische Machbarkeit eines Immobilienprojektes vermutlich ohne Probleme beurteilen und ggf. auch einige damit verbundene Risiken einschätzen. Er wird aber mangels entsprechender Erfahrung vermutlich nicht dazu in der Lage sein, eine komplette Risikoanalyse aus Sicht eines Institutes vorzunehmen. Im Normalfall wird der Rückgriff auf externe Spezialisten eher mit der technischen Machbarkeit zu tun haben, während die Risikobetrachtung vom Institut selbst vorgenommen werden kann. Typische Eignungskriterien laufen auf relevante Qualifikationen und Referenzen hinaus. Für spätere Projekte empfiehlt es sich, eine Übersicht von solchen Spezialisten anzulegen, mit denen das Institut bereits selbst positive Erfahrungen gesammelt hat.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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