Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 3.2 An ... / 4.1 Einschaltung externer Sachverständiger

Dr. Ralf Hannemann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 41

Gerade in größeren Instituten mit einem gewissen Geschäftsvolumen im Immobilienkreditgeschäft ist oftmals bereits eine separate Einheit für interne Sachverständige vorhanden, die für die Wertermittlungen verantwortlich ist (→ BTO 1.2 Tz. 3). Es erscheint grundsätzlich zweckmäßig, dass diese Einheit auch die Wertermittlungen für die Zwecke des Immobiliengeschäftes übernimmt. Möglicherweise hat die Aufnahme des Immobiliengeschäftes sogar dazu geführt, dass sich eine interne Einheit für Sachverständige für das Institut wirtschaftlich auch lohnt. In diesem Fall kann die Einhaltung der Anforderungen an die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen der Sachverständigen sowie an den Ausschluss von Interessenkonflikten durch das Institut am einfachsten überwacht werden. Im Zweifel können auch gleich entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Vorgaben (besser) gerecht zu werden.

 

Rz. 42

Es ist allerdings ebenso möglich, für die Wertermittlung von Immobilien externe Sachverständige heranzuziehen. Das gilt unabhängig davon, ob eine Beschäftigung interner Wertgutachter wirtschaftlich sinnvoll erscheint oder nicht. Die Institute sind frei in ihrer Entscheidung, die dafür aus ihrer Sicht sinnvollste Option zu wählen. Für externe Sachverständige gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für interne Bewertungsexperten. Einige Vorgaben sind beim Rückgriff auf externe Sachverständige automatisch erfüllt. So ist deren Beteiligung an der Bearbeitung oder an der Entscheidung der Immobiliengeschäfte schon prozessual ausgeschlossen und deren Unabhängigkeit vom Bereich Markt per se sichergestellt. Da es sich jedoch um Ergebnisse von Dritten handelt, die noch dazu einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung im Immobiliengeschäft haben, gelten dafür besondere ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Frauen können Finanzen
Frauen können Finanzen
Bild: Haufe Shop

Geld bewusst nutzen: Dani Parthum, die „Geldfrau“, zeigt dir, wie Geld zur Kraftquelle wird, du klug fürs Alter investierst und finanziell eigenständig bleibst – auch in der Partnerschaft. Ein Buch mit klarem Wissen, echten Fällen und persönlichen Reflexionen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren