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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 3 Immo ... / 1.2 Aufbau- und Ablauforganisation im Immobiliengeschäft

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 7

Grundsätzlich sind in jedem Institut entsprechend Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten u. a. Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation zu treffen (→ AT 4.3.1 Tz. 1). Für das Kreditgeschäft (→ BTO 1) und das Handelsgeschäft (→ BTO 2) wurden diese Vorgaben bereits vor vielen Jahren konkretisiert. Mit der siebten MaRisk-Novelle hat die Aufsicht entsprechende Anforderungen an das Immobiliengeschäft der Institute ergänzt. Wie bereits erwähnt bestehen naturgemäß bei den Immobiliengeschäften der Institute viele prozessuale Übereinstimmungen mit den Anforderungen an das Kreditgeschäft. Da es sich um Eigengeschäfte handelt, bei denen keine klassische Kundenbeziehung existiert und insofern kein Management des Adressenausfallrisikos erforderlich ist, fallen einige Vorgaben aus dem Kreditgeschäft allerdings weg. Dadurch entsteht der Eindruck, als ob es sich um eine etwas "abgespeckte" Version im Vergleich zum normalen Kreditgeschäft handelt.

 

Rz. 8

Die allgemeinen Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation gelten auch für das Immobiliengeschäft. Demzufolge ist ein Bereich "Markt" einzurichten, dem die Aufgabe zufällt, die Immobiliengeschäfte zu initiieren. Der Markt ist somit u. a. für die Anbahnung der Immobiliengeschäfte und die Auswahl geeigneter Objekte sowie das erste Votum bei der Entscheidungsfindung verantwortlich. Aus dem Bereich "Marktfolge" stammt – wie im risikorelevanten Kreditgeschäft – das zweite Votum (→ BTO Tz. 2). In diesem Modul werden die allgemeinen Anforderungen wie folgt konkretisiert:

  • aufbauorganisatorische Vorgaben, die bei der Entscheidung über Immobiliengeschäfte zu beachten sind (Funktionstrennung und Votierung), verbunden mit einer Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten zur Votierung (→ BTO 3.1), und
  • all...

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