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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 2.2.2 ... / 7.3 Prüfpfad ("Audit Trail")

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 101

Zur Sicherstellung angemessener Abstimmungsprozesse "kann es notwendig sein", dass das Institut Prozesse und Verfahren etabliert, die eine jederzeitige Verifizierung der Entstehungshistorie von Positionen und Zahlungsströmen ("Cashflows") gewährleisten (→ BTO 2.2.2 Tz. 7, Erläuterung). Trotz dieser weichen Formulierung sollte davon ausgegangen werden, dass es sich um eine echte Anforderung handelt. Die deutsche Aufsicht bezeichnet derartige Prozesse und Verfahren als "Audit Trail". In anderen Veröffentlichungen werden synonym die Begriffe Prüfpfad, Buchungsprotokoll oder Logbuch verwendet. Gemeint ist jeweils eine detaillierte Dokumentation der Handelsgeschäfte einschließlich solcher Nebenabreden, die zu Positionen führen, vom Geschäftsabschluss bis zur Geschäftsabwicklung – zur schrittweisen Rückverfolgung bis zu ihrem Ausgangspunkt. Damit wurden die zahlreichen Abstimmungs- und Plausibilisierungsprozesse rund um den Abschluss von Handelsgeschäften um einen weiteren Baustein ergänzt (siehe Abbildung 72).

Abb. 72: Abstimmungsprozesse bei Handelsgeschäften

 

Rz. 102

Hinweise zur Ausgestaltung eines Audit Trails finden sich bei CEBS. Grundsätzlich sollten alle mit einer Transaktion verbundenen relevanten Positionen, Cashflows und Berechnungen, wie z. B. Handelsbuchpositionen, Gewinne und Verluste sowie ungewisse Cashflows, in den institutsinternen IT-Systemen eindeutig erfasst und dokumentiert werden. Idealerweise sollte der Audit Trail beim Händler beginnen, der die Transaktion initiiert hat, und den gesamten Pfad bis zum Kontrahenten umfassen, der die Transaktion erhalten oder für sie bezahlt hat ("Front-to-End-Audit-Trail"). Dabei sollte auf einem hinreichend granularen Level, wie z. B. nach Händlern, Büchern, Produkten und Portfolios, eine Rückverfolgung der Cashf...

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