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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 1.3.2 ... / 1.3.14 Weitere Forbearance-Maßnahmen

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 39

Die EZB hat in ihrem Leitfaden darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine abschließende Liste von möglichen Forbearance-Maßnahmen handelt. Insbesondere sind auch Maßnahmen denkbar, die aufgrund nationaler Besonderheiten vereinbart werden. Als Beispiel nennt die EZB die in manchen Ländern bei notleidenden Wohnungsbauhypotheken angewandte "Darlehensaufteilung" ("Split Loan Solution").[1] Diese Maßnahme hat sich aufgrund von Schwierigkeiten bei der Vollstreckung in die zugrunde liegenden Sicherheiten herausgebildet.[2]

[1] Grundsätzlich ist unter einer "Darlehensaufteilung" ("Split Loan Solution") die Aufteilung der gesamten Darlehenssumme in einer Weise zu verstehen, dass dem Kreditnehmer ein Teil als festverzinsliches Darlehen und ein Teil als variabel verzinsliches Darlehen angeboten wird. Gerade bei Wohnungsbaudarlehen mit i. d. R. sehr langen Laufzeiten kann so eine Variante für den Kreditnehmer unter gewissen Umständen von Vorteil sein. Auf der einen Seite besteht bei festverzinslichen Darlehen nicht die Gefahr, dass der Tilgungsanteil bei steigenden Zinsen dramatisch reduziert wird. Auf der anderen Seite kann bei variabel verzinslichen Darlehen und sinkenden Zinsen der Tilgungsanteil bei gleichbleibender Gesamtbelastung sogar erhöht werden. Unabhängig davon können bei variabel verzinslichen Darlehen grundsätzlich zusätzliche Rückzahlungen in unbegrenzter Höhe geleistet werden, was insbesondere von Vorteil für den Kreditnehmer ist, wenn sich seine finanziellen Verhältnisse zukünftig verbessern. Umgekehrt besteht natürlich auch die Möglichkeit, diese Darlehensaufteilung im Fall der Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers zu nutzen. So könnte z. B. bei sinkenden Zinsen das variabel verzinsliche Darlehen hinsichtlich der Höhe der Rückz...

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