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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.3.3 S ... / 2.12.13.1 Herausforderungen für die Institute

Marina Zaruk
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Rz. 174

Bei der Durchführung von Stresstests werden die Institute und Aufsichtsbehörden grundsätzlich mit denselben Problemen konfrontiert, wie beim Management von ESG-Risiken dargestellt (→ AT 4.1 Tz. 1 und AT 4.3.2 Tz. 1). Um z. B. einen Klimarisiko-Stresstest durchzuführen, müssen zunächst jene Exposures identifiziert werden, die von klimabezogenen Risiken betroffen sind. Bislang gibt es nach Einschätzung der EBA allerdings nur begrenzte empirische und ausreichend granulare Daten, um tatsächliche Klimarisiko-Exposures zu messen. Außerdem bildet die EU-Taxonomie, die einen Schritt in Richtung einer gemeinsamen Definition von nachhaltigen Exposures darstellt, noch keine ausreichende Grundlage für eine konsistente Klassifizierung von nachhaltigen Exposures, weil sie nur grüne Exposures definiert. Zudem ist die Umsetzung von Kriterien auf Kreditnehmerebene in aufsichtliche Datenanforderungen auf Forderungsklassenebene problematisch, da die granularen Informationen auf Transaktionsebene zur Identifikation der besonders vom Klimarisiko betroffenen Kreditnehmer oft nicht vorhanden sind.[1]

 

Rz. 175

Problematisch ist zudem die Modellierung von Szenarien für transitorische und physische Risiken angesichts der Wechselwirkungen zwischen politischen, technologischen und wirtschaftlichen Schocks bestimmter Sektoren.[2] ESG-Risiken sind vielschichtig und können die Wirtschaft und die Institute über viele verschiedene Kanäle beeinflussen.[3] Heterogene Transmissionskanäle von ESG-Risiken stellen neue Anforderungen an die Stresstests.[4] Darüber hinaus berücksichtigen Übergangsszenarien oft eine Zeitspanne von zehn bis dreißig Jahren, während für die Durchführung von Geschäftsplanungen und Stresstests typischerweise ein bis fünf Jahre verwendet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die...

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