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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.2 Str ... / 6.1.2 Planungshorizont

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 278

Die Entscheidung über die strategischen Planungshorizonte wird der Geschäftsleitung des Institutes überlassen. Es ist üblich, dass planerisch-strategische Überlegungen in verschiedenen Zyklen erfolgen. Häufig wird zwischen kurz-, mittel- und langfristiger Planung unterschieden, die jeweils Zeiträume von einem über drei bis fünf oder sogar zehn Jahre umfassen. Darüber hinaus wird die Planung in vielen Unternehmen "revolvierend" ausgestaltet, d. h. auch längerfristige Planungen werden in kürzeren Abständen überprüft und ggf. angepasst. Der Planungsturnus wird bei den meisten Instituten vom Detaillierungsgrad der strategischen Überlegungen und den daraus abgeleiteten konkreten Vorgaben beeinflusst.

 

Rz. 279

In der Praxis bezieht sich die strategische Planung häufig auf einen Zeitraum von mehreren Jahren und betrifft u. a. die Bereiche Finanzplanung, Kapitalplanung sowie Geschäftsplanung (z. B. geplantes Ergebnis für jede wesentliche Geschäftsaktivität, geplantes Wachstum in bestimmten Marktsegmenten). Darauf aufbauend erfolgt i. d. R. die operative Planung für das nächste Geschäftsjahr. In diesem Rahmen wird u. a. eine Kapitalallokation auf die wesentlichen Risiken vorgenommen, ein Interaktionsprozess zur Abstimmung der Top-down-Vorgaben mit den Bottom-up-Vorstellungen (insbesondere auf Gruppenebene) durchgeführt und ggf. eine Anpassung der Anreizsysteme an die geplante Geschäftsentwicklung vorgenommen.

 

Rz. 280

Ein konkreter Planungszeitraum wird in den MaRisk zwar nicht vorgegeben. Allerdings muss jedes Institut u. a. über einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfes und des zur Deckung dieses Kapitalbedarfes verfügbaren Kapitals verfügen, wobei dieser Planungsprozess einen angemessen langen, mehrjährigen Zeitraum umfassen muss (→ AT 4.1 Tz. 11). Dieser Z...

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