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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4.1 Ris ... / 2.11.3.2 Barwert der Verwaltungskosten

Marina Zaruk
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Rz. 173

Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials müssen in konsistenter Weise auch die Verwaltungskosten berücksichtigt werden, die für die Fortführung und Verwaltung der Positionen über die gesamte Laufzeit voraussichtlich erforderlich sind. Der Verwaltungskostenbarwert umfasst dabei alle mit der Pflege des Bestandsportfolios in Verbindung stehenden Kosten, welche über die Restlaufzeit der Positionen verbarwertet werden müssen. Hierzu sollen diejenigen Verwaltungsaufwendungen (u. a. Personalaufwendungen, planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen) aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des aktuellen Jahres herangezogen werden, die auf die Bestandsverwaltung der bestehenden Positionen entfallen. Der Anteil der Verwaltungskosten, die auf das Bestandsgeschäft entfallen, kann z. B. auf Basis der Ermittlung der Gesamtkostenverteilung auf Organisationseinheiten bzw. Kostenstellen bestimmt werden. In der Regel betreffen die Kosten, die für den Vertrieb anfallen, das Neugeschäft und können deshalb aus dem Verwaltungsaufwand des aktuellen Jahres herausgerechnet werden. Alternativ können die Institute zunächst detaillierte Informationen zu Anzahl, Laufzeiten und Stückkosten ihrer Geschäfte ermitteln, um so die mit dem aktuellen Bestand verbundenen zukünftigen Kosten errechnen zu können. Bei beiden Varianten ist es wichtig, die zur Bestandsführung erforderlichen Kosten der allgemeinen Verwaltung (z. B. Gehälter der Geschäftsleitung) anteilig zu berücksichtigen.

 

Rz. 174

Zur Ermittlung des Barwertes der Verwaltungskosten werden die ermittelten Kosten fortgeschrieben und abgezinst. Dabei sind auch etwaige Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Zur angemessenen Abbildung der Laufzeit der betrachteten Portfolios kann u. a. auf die durc...

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