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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 2 Anwen ... / 2.2 Wertpapieraufsicht

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 18

Ziel der "Wertpapieraufsicht" ist es, die Transparenz und Integrität des Finanzmarktes sowie den Anlegerschutz zu gewährleisten. Die wertpapieraufsichtlichen Anforderungen ergeben sich seit Anfang 2018 zum Teil unmittelbar aus europäischen Regelungen, wie z. B. der MiFIR, die als europäische Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten direkt anzuwenden ist. Auf nationaler Ebene bilden insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und das Wertpapier-Verkaufspros­pektgesetz (VerkProspG) die Grundlage für die Wertpapieraufsicht. Daneben spielen die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV), die Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) sowie die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) eine wichtige Rolle.

 

Rz. 19

Im Bereich des WpHG soll die BaFin Missständen entgegenwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels mit Finanzinstrumenten oder von Wertpapierdienstleistungen, Wertpapiernebendienstleistungen oder Datenbereitstellungsdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken können (§ 6 Abs. 1 Satz 2 WpHG). Dabei muss die BaFin in erster Linie die Einhaltung der Normen des WpHG, der dazu erlassenen Rechtsverordnungen, der zahlreichen europäischen Verordnungen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 8 WpHG sowie der auf Grund dieser Verordnungen erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission überwachen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 WpHG).

 

Rz. 20

Im Wesentlichen geht es bei der Wertpapieraufsicht um die Bekämpfung von Insidergeschäften, die Sicherstellung der Ad-hoc-Publizität sowie der Transparenz über Geschäfte mit eigenen Aktien ("Directors’ Dealings") und der Stimmrech...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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