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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 66 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kleine und sehr kleine Kreditinstitute: Proportionalität in den Anforderungen der BaFin an das Risikomanagement Aufsichtsmitteilung vom 26. November 2024

Dr. Ralf Hannemann
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I. Bedeutung der Proportionalität in der Aufsicht über das Risikomanagement kleiner Kreditinstitute

Die BaFin ist in ihrer Aufsicht dem Grundsatz der Proportionalität seit jeher besonders verpflichtet und richtet ihr Aufsichtshandeln fortlaufend am Prinzip der Verhältnismäßigkeit aus. Die Rundschreiben der BaFin enthalten in aller Regel Öffnungsklauseln für kleine Institute. Dies gilt auch für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk).

Im Sinne der Einheitlichkeit gelten künftig als kleine Institute im Sinne der MaRisk die Institute, die als kleine und nicht-komplexe Institute (Small and Non-Complex Institutions – SNCIs) nach Artikel 4 Absatz 1 Nr. 145 der Eigenmittel-Verordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) eingestuft sind.

Ausgenommen sind die Abschnitte der MaRisk, in denen die Erläuterungen bereits konkrete Schwellenwerte oder präzise Voraussetzungen nennen (zum Beispiel Allgemeiner Teil (AT) 4.4.1 Teilziffer 4 mit der Öffnungsklausel für Institute mit maximal drei Geschäftsleiterinnen oder -leitern oder BTO[1] 1.1 Tz. 1 mit der Erleichterung für Institute mit einem Kreditvolumen von unter 100 Millionen Euro).

Schwellenwerte für sehr kleine Institute

Darüber hinaus übernimmt diese Aufsichtsmitteilung den Begriff der sehr kleinen Institute aus dem Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte vom 29. Mai 2018 (RTF-Leitfaden). Dieser Leitfaden konkretisiert den Abschnitt AT 4.1 der MaRisk. Für die sehr kleinen Institute wird mit dieser Aufsichtsmitteilung ein Schwellenwert von einer Bilanzsumme von 1 Milliarde Euro festgelegt. Dabei ist dieser Schwellenwert nach demselben Verfahren auf Basis eines Vierjahresdurchschnitts zu ermitteln wie der Schwellenwert für die Bestimmung der SNCIs.

Diese Aufsichtsmitteilung gibt Hinweise zu den konkreten Regelungsspielräumen, welche die BaFin für kleine Institut...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

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