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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 308 HGB Einheitliche Bewertung

Prof. Dr. Carsten Theile
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Schrifttum:

Müller, Konzernrechnungslegung deutscher Unternehmungen auf der Basis der 7. EG-Richtlinie, DBW 1977, 53; Selchert, Grundsätze der Einheitlichkeit der Bewertung, WPg. 1983, 447; Ordelheide, Einheitliche Bewertung sowie Kapital- und Equity-Konsolidierung im Konzernabschluß, WPg. 1985, 575; Wohlgemuth, Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung, in Groß (Hrsg.), Der Wirtschaftsprüfer im Schnittpunkt nationaler und internationaler Entwicklungen, FS Klaus von Wysocki, 1985, 45; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Geib/König, Einzelfragen zur Rechnungslegung von Versicherungskonzernen nach neuem Recht, WPg. 1987, 661; Reintges, Die einheitliche Bewertung im Konzernabschluß, WPg. 1987, 282; Schmalenbach-Gesellschaft – Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V., AK "Externe Unternehmensrechnung", Aufstellung von Konzernabschlüssen, ZfbF Sonderheft 21, 2. Aufl. 1987, 40; Weirich, Die Bewertung im Konzernabschluß nach neuem Recht, WPg. 1987, 77; Wiedmann, Die Stetigkeit nach neuem Bilanzrecht, BFuP 1988, 37; Dusemond, Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss, DB 1996, 537; Theile, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, 3. Aufl. 2011.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Regelungsgegenstand

 

Rz. 1

[Autor/Zitation]

§ 308 hat die Bewertung der Bilanzposten in der Konzernbilanz – die Bilanzierung der Höhe nach – zum Regelungsgegenstand. Sie hat einheitlich nach Maßgabe der Vorschriften für das MU zu erfolgen. Das gilt auch für Bewertungswahlrechte; sie können unabhängig von ihrer Ausübung in den JA für Konzernbilanzzwecke neu, müssen aber auf vergleichbare Sachverhalte einheitlich ausgeübt werden.

Grenzen der konzerneinheitlichen Bewertung adressiert Abs. 2 Satz 2 bis 4: Wertansätze, die auf Sondervorschriften für Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen beruhen, dürfen beibehalten und unverändert in den Konzernab...

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