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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / II. Bedeutung und Zweck

Dr. Peter Uhlmann
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Rz. 9

[Autor/Zitation]

Die APrRL ordnet die Mitgliedschaft in einem Netzwerk als relevant für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ein und verpflichtet die Mitgliedstaaten, durch angemessene Maßnahmen für eine unabhängige Abschlussprüfung Sorge zu tragen.

 

Rz. 10

[Autor/Zitation]

§ 319b setzt Art. 22 Abs. 1 APrRL um. Danach darf der Abschlussprüfer die Abschlussprüfung nicht durchführen, wenn zwischen einem Mitglied seines Netzwerks und dem prüfungspflichtigen Unternehmen Verbindungen bestehen, die bei einem unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten die Besorgnis begründen, der Prüfer könne die Prüfung nicht unabhängig durchführen. Mit dieser Verpflichtung der Mitgliedstaaten hat der europäische Gesetzgeber darauf reagiert, dass sich Prüferpraxen regional, europa- und weltweit immer mehr zusammenschließen, um den globalen Anforderungen des Marktes fachlich und tatsächlich entsprechen zu können.

 

Rz. 11

[Autor/Zitation]

Ausschlussgründe sind grundrechtswirksam. Sie schränken die Abschlussfreiheit des prüfungspflichtigen Unternehmens und des Abschlussprüfers und die Berufsausübungsfreiheit des Abschlussprüfers ein und bedürfen daher einer entsprechenden verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.

 

Rz. 12

[Autor/Zitation]

Ausschlussgründe dienen dem Schutz des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Dieses Vertrauen ist besonders wichtiges Gemeinschaftsgut mit Verfassungsrang (vgl. BVerwG v. 26.8.1997 – 1 C 3/96, BB 1998, 44) und rechtfertigt den mit dem Ausschluss verbundenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und die Vertragsfreiheit.

 

Rz. 13

[Autor/Zitation]

Die Mitgliedschaft in einem Netzwerk schließt den Abschlussprüfer nicht per se von der Abschlussprüfung aus. Die Erbringung von Beratungsleistungen durch ein Netzwerkmitglied führt ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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