Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / gg) Wertpapierleihe

Henrik Stutzmann, Dr. Markus Suchanek
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 456

[Autor/Zitation]

Die Wertpapierleihe ist zivilrechtlich grds. ein Sachdarlehen iSd. § 984 Abs. 1 öABGB (vgl. Aichberger-Beig in Kletečka/Schauer, § 983 Rz. 10 [3/2019]; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 275). Dabei überträgt der Verleiher einem Entleiher Wertpapiere für eine bestimmte Zeit, wobei das zivilrechtliche Eigentum an den Entleiher übergeht. Nach Ablauf der Leihfrist ist der Entleiher verpflichtet, Wertpapiere gleicher Ausstattung und Menge zurück zu übertragen (vgl. AFRAC 14 Rz. 121; Denk, ÖStZ 2021, 630; Aigner, SWK 2009, 45; Habersack/Rasner, ÖStZ 2018, 281; vgl. Rz. 276). Dem Verleiher verbleiben aufgrund der Vertragsgestaltung regelmäßig der Anspruch auf Zinsen oder Dividenden sowie sämtliche Chancen und Risiken von Kursänderungen. Der wesentliche Unterschied zum Pensionsgeschäft besteht darin, dass beim echten Pensionsgeschäft ein Kaufpreis bezahlt wird und bei der Wertpapierleihe lediglich eine (laufende) Leihgebühr (vgl. Denk, ÖStZ 2021, 630 mwN).

 

Rz. 457

[Autor/Zitation]

Die verliehenen Wertpapiere sind nach hL beim Entleiher mit dem beizulegenden Wert im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung zu aktivieren und in gleicher Höhe ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Verleiher zu passivieren; er ist somit zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer (vgl. zB Gassner/Göth/Tumpel, Optionsgeschäft und Wertpapierleihe, 1992, 89; Bertl/Hirschler, RWZ 2004, 323; Schuch in FS Doralt, 403; Aigner, SWK 2009, 46; Sedlaczek/Züger in Kirchmayr/Mayr/Schlager, Besteuerung von Kapitalvermögen, 2011, 190; Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 196 Rz. 48; Stückler, DJA 2023, 16; öEStR 2000 Rz. 6140b; anders in Deutschland, wonach das entliehene Gut zu Anschaffungskosten zu aktivieren ist, s. Rz. 277). Zwischen den aktivierten Wertpapieren und der korrespondie...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Gamechanger Künstliche Intelligenz
Gamechanger Künstliche Intelligenz
Bild: Haufe Online Redaktion

Keine Angst vor KI! Das Buch zeigt, wie KI in der Praxis eingesetzt werden kann, um neue Produktideen, produktivere Prozesse oder originellere Inhalte zu entwickeln. Fallstudien, praktische Übungen und konkrete Anwendungsbeispiele erleichtern die Umsetzung im Arbeitsalltag.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren