Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG (BB 2018, Heft 15, S. 818)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einführung

Volltext des Schreibens: BBL2018-818-1 unter www.betriebs-berater.de

EStG § 6b

1 BB-Kommentar

"Weite Auslegung von § 6b EStG bei Reinvestitionen im Ausland"

1.1 Problem

Die Regelungen des § 6b Abs. 1 und Abs. 3 EStG ermöglichen es Steuerpflichtigen, veräußerungsbedingt aufgedeckte stille Reserven bestimmter Wirtschaftsgüter auf neu angeschaffte bzw. in naher Zukunft anzuschaffende Wirtschaftsgüter zu übertragen und somit eine Besteuerung dieser stillen Reserven zumindest auf später hinauszuschieben. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur, wenn es sich um eine Verlagerung der stillen Reserven auf andere Wirtschaftsgüter im Inland handelt und damit der deutsche Fiskus das Besteuerungsrecht für die stillen Reserven behält. Eine Übertragung der stillen Reserven auf Wirtschaftsgüter in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hingegen ist nicht möglich. Dagegen bestehen grundsätzlich keine unionsrechtlichen Bedenken, allerdings ist nach einem Urteil des EuGH (16.4.2015 – C-591/13, BB 2015, 1263 m. BB-Komm. Eckl, RIW 2015, 382) eine sofortige Besteuerung des Veräußerungsgewinns in Deutschland unverhältnismäßig. Daher hat der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2015 mit Wirkung zum 6.11.2015 § 6b EStG erweitert und in § 6b Abs. 2a EStG eine entsprechende antragsgebundene Stundungsregelung für die Fälle der Verlagerung der stillen Reserven in das EU- bzw. EWR-Ausland eingeführt. Das nun erschienene BMF-Schreiben befasst sich mit den Zweifelsfragen zu dieser Vorschrift aufgrund eines aktuellen Urteils des BFH (22.6.2017 – VI R 84/14, BB 2017, 2224 m. BB-Komm. Abele).

1.2 Zusammenfassung

Nach der Anwendungsregelung des § 52 Abs. 14 EStG ist § 6b Abs. 2a EStG auch auf solche Gewinne anzuwenden, die vor der Gesetzesverkündung am 6.11.2015 entstanden sind. Da der Wortlaut des § 6b Abs. 2a S. 2 E...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren