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Zwangsversteigerung: Versteigerungstermin – Bekanntmachu ... / 2.3.3 Doppelausgebot

Dr. Michael Cirullies
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Verwirrung droht!

In manchen Fällen kann nicht sofort geklärt werden, ob ein Beteiligter beeinträchtigt ist. Stimmen alle möglicherweise beeinträchtigten Beteiligten dem Abänderungsbegehren zu, wird dem Antrag stattgegeben. Andernfalls ist ein sog. Doppelausgebot notwendig (§ 59 Abs. 2 ZVG): Es muss ein Gebot zu den gesetzlichen und ein Gebot zu den abweichenden Versteigerungsbedingungen abgegeben werden. Werden mehrere Abweichungen von den Versteigerungsbedingungen gefordert, kann es zu mehrfachen Doppelausgeboten kommen. Hier ist besondere Aufmerksamkeit geboten, um nicht den Überblick zu verlieren!

Wertvergleich

Kommt es im Rahmen der Zwangsversteigerung eines Grundstücks zum Doppelausgebot, sind die nach den gesetzlichen und den abweichenden Bedingungen abgegebenen Gebote in ihrem wirtschaftlichen Wert zu vergleichen.[1]

Mehrere Grundstücke

Zu abgeänderten Versteigerungsbedingungen mit Doppelausgeboten kommt es häufig bei der Versteigerung mehrerer Grundstücke. Als mehrere Grundstücke gelten auch, wenn 2 oder mehr Miteigentumsanteile in einem Verfahren versteigert werden (etwa bei Ehegatten).

Die zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht ist auch dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Verbindung der Verfahren nach § 18 ZVG nicht vorliegen. Diese Verfahrensweise widerspricht im Regelfall auch nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung.[2]

Grundsatz

Grundsätzlich sind mehrere in demselben Verfahren zu versteigernde Grundstücke einzeln auszubieten. Allerdings können Grundstücke, die mit einem einheitlichen Bauwerk überbaut sind, auch gemeinsam ausgeboten werden (§ 63 Abs. 1 ZVG).

Aber: Wird ein Grundstück doppelt ausgeboten, obwohl die verlangten abweichenden Bedingungen den gesetzlichen Bedingungen inh...

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