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Zulagen / 6.1 Entgeltgruppenzulagen

Jutta Schwerdle
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Eine Entgeltgruppenzulage erhalten beispielsweise

  • Geschäftsstellenverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, die nach der Anlage A, Teil II Ziffer 12 (Beschäftigte im Justizdienst) in Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 oder 2 eingruppiert sind,
  • Beschäftigte im offenen Vollzugsdienst, die nach Anlage A, Teil II Ziffer 12.2 (Beschäftigte im allgemeinen Justizvollzugsdienst) in Entgeltgruppe 7 oder Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 eingruppiert sind,
  • Handwerksmeister, Industriemeister und Meister, die nach Anlage A, Teil II Ziffer 15.2 (Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit Sonderausbildung) in Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 oder 2 eingruppiert sind,
  • Maschinenmeister der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 oder 2 (Anlage A, Teil II Ziffer 15.3),
  • Gärtnermeister der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1, 2 oder 3 (Anlage A, Teil II Ziffer 15.4 Gärtnermeister, Meister im gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Betrieb),
  • Rettungsassistenten, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer Rettungswache bestellt und in Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1 eingruppiert sind (Anlage A, Teil II Ziffer 18 Beschäftigte im Rettungsdienst),
  • Rettungssanitäter, die als Praxisanleiter eingesetzt sind und die berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden absolviert haben (ab 1.1.2020 gemäß Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen der Länder vom 2.3.2019, die Tarifeinigung steht unter einem Erklärungsvorbehalt für die Tarifvertragsparteien bis 30.4.2019, die konkrete Umsetzung in die Form eines Änderungstarifvertrags wird durch die Redaktionsverhandlungen erfolgen)
  • Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreter von Leitern von Erziehungsheimen bestellt und in Entgeltgruppe 9 eingruppiert sind (Anlage A, Teil II Ziffer 20.1...

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