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Wie werden Wahlen im Verein durchgeführt?

Stefan Wagner
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Zusammenfassung

Die Durchführung von Mitgliederversammlungen stellt schon manchen Verein vor große Herausforderungen. Wenn dann noch Wahlen dazukommen, sind Auseinandersetzungen häufig vorprogrammiert. Die Probleme beginnen mit der Satzung. Nicht nur, dass die Satzungen vielerorts gar nicht gelesen oder beachtet werden. In der Praxis ist regelmäßig festzustellen, dass Satzungen das Thema Wahlen gar nicht oder unzureichend geregelt haben.

Die Probleme muss dann der Versammlungsleiter "ausbaden" (der häufig auch nicht "sattelfest" ist). Was muss bei der Einberufung beachtet werden? Wie geht man mit Kandidaten um, die nicht persönlich anwesend sind? Welches Verfahren darf bei den Wahlen angewendet werden? Wie werden die Stimmen richtig ausgezählt? Dies sind nur wenige ausgewählte Fragen, wie sie tagtäglich auftreten. Der folgende Beitrag liefert einen Überblick über diese Standardthemen und Fragen.

 

Die 8 häufigsten Fallen

1. Wo regelt man das Thema Wahlen?

Das Thema Wahlen und alles was dazu gehört, ist zwingendes Satzungsrecht. Also: kein Raum für Regelungen in Geschäfts- oder Wahlordnungen. Regelungen, die dort enthalten, aber zwingend der Satzung vorbehalten sind, sind unwirksam und können nicht angewendet werden.

2. Auszählung der Stimmen: Mit oder ohne Enthaltungen?

Nach der Regelung im BGB-Vereinsrecht und der dazu ergangenen Rechtsprechung sind nur die Ja- und Nein-Stimmen zu berücksichtigen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.

2. Welcher Kandidat ist gewählt?

Grundsätzlich ist der Kandidat gewählt, der die einfache (absolute) Mehrheit der Stimmen auf sich vereint. Dazu ist erforderlich, dass dieser Kandidat 50 % + 1 Stimme der abgegebenen Ja-Stimmen auf sich vereint.

4. Relative Mehrheit ausreichend?

Wenn kein Kandidat die einfache Mehrheit der abgegebenen Stim...

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