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Wichtige gesetzliche Haftungstatbestände für den Vorstand

Stefan Wagner
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Zusammenfassung

Zahlreiche Gesetze enthalten Haftungstatbestände, die für den Vorstand (§ 26 BGB) als gesetzlichen Vertreter eines eingetragenen Vereins (e. V.) von Bedeutung sind. Denn bei Verletzung dieser Vorschriften kann der Vorstand persönlich mit seinem Privatvermögen in Anspruch genommen werden. Jeder Vorstand sollte daher die wichtigsten dieser Regelungen kennen und sich in seinem Handeln darauf einstellen.

 

Die 5 häufigsten Fallen

1. Vorstand erfüllt nicht seine steuerrechtlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Der Vorstand muss darauf achten, dass die steuer­lichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt umfassend und pünktlich erfüllt werden, insbesondere die fälligen Steuern abgeführt und die erforder­lichen Steuererklärungspflichten beachtet werden. Steuerschulden kann das Finanzamt direkt beim Vorstand vollstrecken.

2. Fällige Sozialversicherungsbeiträge werden vom Verein nicht abgeführt

Wenn der Verein Arbeitnehmer beschäftigt, muss der Vorstand darauf achten, dass zum Fälligkeitszeitpunkt die Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstelle bzw. an die Bundesknappschaft bei Minijobs überweisen werden. Der Vorstand haftet persönlich für das Einbehalten der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile und das Abführen dieser Beiträge und kann dafür in Anspruch genommen werden.

3. Die finanzielle Schieflage des Vereins wird vom Vorstand nicht beachtet

Wenn der Verein zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist, muss der Vorstand unverzüglich den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Verkennt der Vorstand diese Situation oder stellt er bewusst keinen Antrag, kann er von den Gläubigern im Einzelfall in Anspruch genommen werden.

4. Der Verein hat gegen gesetzliche Schutzvorschriften verstoßen

Zahlreiche gesetzliche Schutzvorschriften betreffen auch die tägliche Vereinsarbeit. We...

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